Neue Fälle der aviären Influenza im Kreis Gütersloh und Münster
Ministerin Gorißen: Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt noch wachsamer sein
Deutschland und Europa erleben seit Herbst 2020 die stärkste Epidemie aller Zeiten der aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest. In der Erkenntnis, dass die Wildvogelpopulation zwischenzeitlich endemisch von Viren der hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI, befallen ist, existiert nahezu jederzeit eine hohe Gefahr für Hausgeflügelbestände.
Deutschland und Europa erleben seit Herbst 2020 die stärkste Epidemie aller Zeiten der aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest. In der Erkenntnis, dass die Wildvogelpopulation zwischenzeitlich endemisch von Viren der hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI, befallen ist, existiert nahezu jederzeit eine hohe Gefahr für Hausgeflügelbestände. Auch in Nordrhein-Westfalen sind die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aktuell betroffen: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat als zuständiges Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit das Vogelgrippe-Virus (Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1) als Ursache der Erkrankung in einer Tierhaltung im Kreis Gütersloh bestätigt. In dem Betrieb mit rund 8.000 Tieren wurde die notwendige Bestandsräumung umgesetzt. Einen weiteren, bestätigten Fall hat zudem die Stadt Münster in einer Hobbyhaltung mit rund 80 Tieren gemeldet: Auch hier ist bereits die notwendige Bestandräumung durchgeführt worden.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz koordiniert das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz landesweit alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden. Die Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt noch wachsamer sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen.“
Seitens der zuständigen Kommunen Gütersloh und Münster wurden bereits am Wochenende sämtliche notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Einrichtung von Schutzzonen im Umkreis von drei Kilometern und Überwachungszonen im Umkreis von zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen den zuständigen Veterinärämtern umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert weiterhin alle Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen.
Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Vogelgrippe-Viren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt zudem dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städte zu wenden.
Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt als unwahrscheinlich. Die aviäre Influenza wird nach den Tierseuchenbekämpfungsvorgaben der Europäischen Union bekämpft.
Ministerium plant weitere Maßnahmen
Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Geflügelpest sind in Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusätzliche präventive Maßnahmen geplant. Bereits Ende 2021 wurde unter Beteiligung von Veterinärbehörden und Wirtschaftsbeteiligten eine gemeinsame Erklärung Nordrhein-Westfalens ausgearbeitet, die zunächst im März 2022 ausgelaufen ist, aber nunmehr wegen des kommenden Vogelzugs und des erhöhten Risikos eines Eintrags der Vogelgrippe in Absprache mit sämtlichen Akteuren erneut aufgesetzt werden soll. Durch erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben und zusätzliche regelmäßige Untersuchungen in Geflügelbeständen soll verhindert werden, dass das Virus sich insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte weiterverbreiten kann und das gehaltene Geflügel, soweit dies möglich erscheint, vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt wird. Auf Landesebene erfolgt ein regelmäßiger fachlicher Austausch zur aktuellen Lage der aviären Influenza, um erforderliche Maßnahmen jederzeit risikoorientiert anpassen zu können.
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