Mit mehr Zielgenauigkeit und Verhältnismäßigkeit die Pandemie effektiv bekämpfen

neue Hotspot-Strategie von Bund und Ländern folgt vielen Konzepten aus Nordrhein-Westfalen

16. Juli 2020
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Bund und Länder haben heute einen gemeinsamen Rahmen für den Umgang mit Hotspots der Corona-Pandemie beschlossen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Bund und Länder haben heute einen gemeinsamen Rahmen für den Umgang mit Hotspots der Corona-Pandemie beschlossen. Staatssekretär Nathanael Liminski, der als Chef der Staatskanzlei die Verhandlungen für die Landesregierung geführt hat, erklärt hierzu:
 
„Als Landesregierung begrüßen wir, dass Bund und Länder mit dem heutigen Beschluss dem Vorschlag von Ministerpräsident Armin Laschet folgen, gemeinsam einen zielgenaueren Umgang mit Hotspots zu vereinbaren.
 
Nordrhein-Westfalen konnte seine Erfahrungswerte bei der erfolgreichen Eindämmung lokaler Infektionsausbrüche in die Verhandlungen einbringen. Mit dem Beschluss übernehmen nun auch der Bund und die Länder viele der in Coesfeld und Gütersloh bundesweit erstmalig ergriffenen Maßnahmen in ihren gemeinsamen Instrumentenkasten für eine schnelle und effektive Eindämmung von lokalen Infektionsherden. So soll etwa die in Gütersloh erstmalig und in großem Umfang angewandte Vor-Test-Quarantäne Standard werden. Damit kann es gelingen, das potentielle Infektionsgeschehen mit nur kleinräumigen Eingriffen einzufrieren. So wird Zeit für eine konsequente Kontaktnachverfolgung und flächendeckende Testung gewonnen. Ebenso folgen Bund und Länder dem Vorbild Güterslohs mit Blick auf die im Rahmen der bisher größten flächendeckenden Testung erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommune. Für künftige Fälle sagen sie eine schnelle und substantielle Unterstützung lokaler Behörden zu – explizit auch, um die Dauer beschränkender Maßnahmen möglichst kurz zu halten.
 
Die Landesregierung hat sich in den Verhandlungen nachhaltig dafür eingesetzt, dass alle Maßnahmen mehr als bisher auf das räumlich und zeitlich unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Es ist nun politischer Konsens mit allen Ländern und dem Bund, dass sich kontaktreduzierende Maßnahmen nicht auf einen gesamten Kreis oder die gesamte kreisfreie Stadt beziehen müssen, sondern nach den örtlichen Gegebenheiten auf die tatsächlich betroffenen Bereiche und kommunalen Untergliederungen beschränken können. Insbesondere bei uns in Nordrhein-Westfalen mit seinen einwohnerreichen und oft auch flächengroßen Kreisen ist dies von hoher Bedeutung. Die Maßnahmen müssen sich insbesondere auf betroffene Einrichtungen, Gebiete, Städte oder Gemeinden konzentrieren – jenseits von Kreisgrenzen. Lokale Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität können in diesem Kontext als letztes Mittel – nach strenger Prüfung der Verhältnismäßigkeit, im kleinräumigen Maßstab und für kurze Dauer – bei der Bewältigung eines lokalen Infektionsgeschehens eingesetzt werden. Das wird zum einen der Tiefe dieses Grundrechtseingriffs gerecht. Zum anderen schafft es die realistischen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug.
 
Ministerpräsident Armin Laschet hat immer wieder die Bedeutung eines gemeinsamen Vorgehens aller Länder und des Bundes betont. Mit diesem Maßnahmenpaket vereinbaren wir – für die absehbaren Bedarfe in der kommenden Zeit – einen gemeinsamen Rahmen für ein effektives und rechtssicheres Krisenmanagement der zuständigen Kommunen und Länder vor Ort. Alle Maßnahmen müssen zielgerichtet ausgestaltet sein; nur dann sind sie wirksam und wahren zugleich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beide Ziele gleichzeitig zu verfolgen, ist auch deshalb entscheidend, weil der Erfolg aller Maßnahmen letztlich von der Akzeptanz und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Betroffenen abhängt. Dafür ist dieser gemeinsame Beschluss für mehr Zielgenauigkeit und Verhältnismäßigkeit ein wichtiger Schritt.“
 
 
 

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