Ministerin Steffens: Wir haben die ehrenamtliche Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher erfolgreich gestärkt
Umfrage zeigt positive Bilanz zu den Aktivitäten seit 2013 – Land setzt Qualifizierungsangebote fort
Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher haben eine erste positive Bilanz der gezielten Unterstützung ihrer Arbeit durch das Gesundheitsministerium und das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) im Zusammenwirken mit dem unabhängigen Patientenbeauftragten des Landes und der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) gezogen.
Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher haben eine erste positive Bilanz der gezielten Unterstützung ihrer Arbeit durch das Gesundheitsministerium und das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) im Zusammenwirken mit dem unabhängigen Patientenbeauftragten des Landes und der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) gezogen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in Nordrhein-Westfalen. Das Land setzt die Qualifizierungsangebote für die ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer von Patienteninteressen fort.
„Wir wollen starke Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher, denn sie leisten einen erheblichen Beitrag dazu, das Gesundheitssystem menschlicher zu machen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Die erste Bilanz zeigt, dass unsere Unterstützungsangebote ankommen und wirken. Starke Fürsprecherinnen und -fürsprecher kümmern sich nicht nur professionell, wenn einzelne Patientinnen und Patienten individuelle Probleme im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt haben. Sie sorgen auch mit dafür, dass die Abläufe in Krankenhäusern stetig im Sinne der Patientinnen und Patienten verbessert werden“, so Steffens weiter.
Ende 2013 hatten das Gesundheitsministerium und das Landeszentrum Gesundheit NRW in Kooperation mit dem unabhängigen Patientenbeauftragten des Landes und der KGNW erstmals die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher der rund 365 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen bei einer großen Netzwerktagung in Bochum zusammengebracht. Darauf aufbauend wurden Handlungsempfehlungen für die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher entwickelt und im Mai 2014 veröffentlicht. Außerdem organisiert das Landeszentrum Gesundheit NRW seitdem regelmäßig regionale Workshops zur Weiterqualifizierung und Vernetzung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern.
Das LZG hat eine Befragung zur Wirkung der Handlungsempfehlungen unter den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern durchgeführt. Die Analyse liegt nun vor und ist auf der Internetseite des LZG unter folgendem Link abrufbar:
https://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/service/veranstaltungen/160609_qualifizierungsworkshops/befragung_handlungsempfehlungen_patientenfuersprecher.pdf.
Zentrale Ergebnisse:
- Die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher fühlen sich durch die Unterstützung des Landes und der weiteren Kooperationspartner in ihrer Arbeit deutlich gestärkt – sowohl bei der angemessenen Bearbeitung der Anliegen von Patientinnen und Patienten, als auch in ihrem Streben nach Strukturverbesserungen in den Krankenhäusern im Sinne einer konsequenten Patientenorientierung.
- Eine Zusammenarbeit direkt mit der Leitungsebene in den Krankenhäusern wurde inzwischen überwiegend sichergestellt.
- Die meisten Krankenhäuser informieren mittlerweile von sich aus über die Tätigkeit der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher.
Defizite sehen die ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in der Büroausstattung und der damit einhergehenden Erreichbarkeit sowie der Zahlung einer Aufwandsentschädigung.
Die nächsten Workshops für Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher finden am 9. Juni 2016 in Duisburg (Evangelischen Klinikum Niederrhein) und am 16. Juni 2016 in Herne (St. Anna Hospital) statt.
Die Handlungsempfehlungen zur Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in Krankenhäusern sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/Handlungsempfehlungen_Patientenfuersprecher.pdf
Hintergrund:
Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher...- sollen das Vertrauensverhältnis zwischen Krankenhaus, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Patientinnen und Patienten fördern. Dazu sieht §5 des Krankenhausgestaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen für alle Krankenhäuser die Einrichtung unabhängiger Stellen für Beschwerden von Patientinnen und Patienten vor.
- nehmen Anliegen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen entgegen und prüfen diese. Sie übernehmen eine Mittlerrolle zwischen Patientinnen und Patienten sowie Klinikpersonal und tragen zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei. Bei der Klinikleitung setzen sie sich dafür ein, dass eventuell notwendige Veränderungen in der Organisation des Klinikablaufs veranlasst werden.
- sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben alle Sachverhalte, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
- erhalten üblicherweise von den Krankenhäusern eine frei zu vereinbarende finanzielle Aufwandsentschädigung, deren Höhe die anfallenden Kosten und den tatsächlichen Aufwand berücksichtigen sollte.
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