Ministerin Steffens: Wichtiger Schritt zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Krankenkassen verständigen sich über Zuständigkeit für Kommunen

9. Oktober 2015

Jetzt haben alle interessierten Kommunen eine Krankenkasse als Ansprechpartner, können direkt Kontakt aufnehmen und konkrete Absprachen zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung treffen. Das trägt dazu bei, die in vielen Kommunen anstehenden Entscheidungen zu erleichtern.

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Bereits sechs Wochen nach Unterzeichnung einer Vereinbarung von Gesundheitsministerin Barbara Steffens mit inzwischen elf Krankenkassen zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW ist das Land bei der Umsetzung erneut einen wichtigen Schritt weiter: Die Krankenkassen haben sich über die Zuständigkeit für die der Vereinbarung beitretenden Kommunen verständigt. „Eine Krankenkasse ist jeweils für eine kreisfreie Stadt oder alle Gemeinden eines Kreises zuständig. Das reduziert sowohl für die Kommunen als auch für die Krankenkassen den Verwaltungsaufwand“, sagte Ministerin Steffens in
Düsseldorf.
 
Zurzeit erreichen das Ministerium viele Fragen zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung. Jetzt haben alle interessierten Kommunen eine Krankenkasse als Ansprechpartner, können direkt Kontakt aufnehmen und konkrete Absprachen zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung treffen. Das trägt dazu bei, die in vielen Kommunen anstehenden Entscheidungen zu erleichtern.
 
„Mit der Gesundheitskarte können Flüchtlinge, die akute Schmerzen haben oder krank sind, direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Deshalb möchten wir möglichst viele Kommunen von den Vorteilen der NRW-Gesundheitskarte für Flüchtlinge überzeugen. Sie entlastet und unterstützt die Städte und Gemeinden bei den Herausforderungen durch die hohe Zahl an Flüchtlingen. Auch für die Krankenkassen, die Ärzteschaft und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind die klaren Vereinbarungen von Vorteil“, so Steffens weiter.

Das Ministerium hat auf seiner Internetseite eine Übersicht veröffentlicht, welche Krankenkasse für welche Kommunen im Rheinland und in Westfalen-Lippe zuständig ist:
http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/versorgung/Gesundheitskarte-fuer-Fluechtlinge/Rahmenvereinbarung_Asylbewerber_Versorgung-20151008.pdf
 
Bei Bedarf können Kommunen per Mail an die Adresse gesundheits-karte@mgepa.nrw.de nach direkten Kontaktpersonen bei der Krankenkasse fragen.

Hintergrund:

Nordrhein-Westfalen hat am 28. August 2015 als erstes Flächenland in Deutschland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt und schafft damit die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen.

Mit den beteiligten Krankenkassen wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V unterzeichnet.

Ausführliche Informationen zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf der Internetseite des Ministeriums unter
www.mgepa.nrw.de/gesundheit/versorgung/Gesundheitskarte-fuer-Fluechtlinge/index.php
 

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