Ministerin Steffens: Wichtiger Beitrag zur Regionalisierung im Gesundheitswesen

Gründung von Landesvertretungen der Ersatzkassen vor 25 Jahren

15. Juni 2015

Eine Entscheidung mit Signalwirkung für die Stärkung der Länderebene in der Gesetzlichen Krankenversicherung war 1990 die Gründung von Landesvertretungen der Ersatzkassen auch in Nordrhein-Westfalen.

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Eine Entscheidung mit Signalwirkung für die Stärkung der Länderebene in der Gesetzlichen Krankenversicherung war 1990 die Gründung von Landesvertretungen der Ersatzkassen auch in Nordrhein-Westfalen. „Die Regionalisierung des Verbandes war richtungsweisend, denn was damals schon erkannt wurde: Der regionalen Ausrichtung im Gesundheitswesen gehört die Zukunft. Akteurinnen und Akteure vor Ort wissen in der Regel am besten, welche Strukturen für die bestmögliche Versorgung der Versicherten sinnvoll sind“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der Feier zum 25-jährigen Bestehen in Düsseldorf.
 
Steffens unterstrich, dass die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) ein wichtiger gesundheitspolitischer Partner auf Landesebene sei. Der Verband vertritt die Interessen von sechs bundesweit aufgestellten Krankenkassen und ist im Land für rund 5,9 Millionen Versicherte zuständig. „Fast ein Drittel der Versicherten in Nordrhein-Westfalen ist Mitglied einer Ersatzkasse. Deshalb ist eine kontinuierliche und verbindliche Zusammenarbeit mit der vdek-Landesvertretung wichtig, um gemeinsam unsere Gesundheitsversorgung bedarfsorientiert weiterzuentwickeln“, sagte Steffens.
 
Beispielhaft verwies die Ministerin auf gemeinsame Erfolge etwa in der Hospiz- und Palliativversorgung, der Einrichtung von Demenz-ServiceStellen sowie die Arbeit im Gemeinsamen Landesgremium. Der Schlüssel für die zukünftige Versorgung in Nordrhein-Westfalen liege in einer vermehrten Kooperation zwischen den Gesundheitsfachberufen und den jeweiligen Sektoren sowie stärkeren föderalen Strukturen im Gesundheitswesen.
 
Grundvoraussetzung dafür sei eine Bereitschaft zu Veränderungen bei allen gesundheitspolitischen Akteurinnen und Akteuren. „Gerade wenn es um innovative Versorgungskonzepte vor Ort und entsprechende Investitionen geht, sind die gesetzlichen Krankenkassen gefragt. Viel wird aber auch von den künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes abhängen. Nordrhein-Westfalen wird sich auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass die Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Länder in der ambulanten Versorgung erweitert werden, um die medizinische Versorgung vor Ort bedarfsorientierter gestalten und organisieren zu können“, so Steffens.
 

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