Ministerin Steffens: Verhalten des Landes Nordrhein-Westfalen zum Contergan-Skandal wird historisch aufgearbeitet

28. Januar 2014
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Das Land hat der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster einen Forschungsauftrag zur Aufarbeitung der Haltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Contergan und seinen Folgen erteilt. „Mit der historischen Aufarbeitung wollen wir gegenüber den Opfern von Contergan, die bis heute unter den Folgen leiden, und der gesamten Öffentlichkeit das damalige Handeln des Landes durch ein unabhängiges Institut offen legen“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Der Contergan-Skandal ist immer wieder auch Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Darstellungen, eine wissenschaftlich-fundierte Dokumentation des Verhaltens der damaligen Landesregierung existiert jedoch bisher nicht. Deshalb werden Professor Thomas Großbölting und sein Team vom Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Münster jetzt eine solche Dokumentation erarbeiten“, so Steffens weiter.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Land hat der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster einen Forschungsauftrag zur Aufarbeitung der Haltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Contergan und seinen Folgen erteilt. „Mit der historischen Aufarbeitung wollen wir gegenüber den Opfern von Contergan, die bis heute unter den Folgen leiden, und der gesamten Öffentlichkeit das damalige Handeln des Landes durch ein unabhängiges Institut offen legen“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Der Contergan-Skandal ist immer wieder auch Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Darstellungen, eine wissenschaftlich-fundierte Dokumentation des Verhaltens der damaligen Landesregierung existiert jedoch bisher nicht. Deshalb werden Professor Thomas Großbölting und sein Team vom Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Münster jetzt eine solche Dokumentation erarbeiten“, so Steffens weiter.

Ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat wird die Arbeit der Forscherinnen und Forscher beratend unterstützen. Ihm gehören Prof. Dr. Willibald Steinmetz (Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld), Prof. Hans-Peter Haferkamp (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte und Deutsche Rechtsgeschichte, Universität zu Köln), Prof. Bettina Schöne-Seifert (Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Universität Münster) und Dr. Katrin Grüber (Leiterin des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft, Berlin) an.

Die Aufarbeitung der Haltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Contergan und seinen Folgen beinhaltet zunächst die Auswertung der gesamten archivierten Akten des Strafprozesses inklusive des Schriftwechsels zwischen den verschiedenen Behörden der Staatsanwaltschaft, darunter seitens der Landesregierung das Justizministerium. Ebenso sollen die Akten des seinerzeit für Gesundheit zuständigen Innenministeriums ausgewertet werden. Weitere möglicherweise verwertbare Quellen sollen im Rahmen des Forschungsprojekts ermittelt werden.

Da der Sitz der Herstellerfirma des Medikaments Contergan in Nordrhein-Westfalen liegt, wurde die Gesundheitsaufsicht seinerzeit durch das Land Nordrhein-Westfalen wahrgenommen, eine Arzneimittelaufsicht im heutigen Sinne bestand seinerzeit allerdings nicht. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren lag im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums.

„Der Contergan-Skandal steht am Beginn eines neuen Verhältnisses zwischen Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit seit den 1960er Jahren. Wie sich in Verwaltung und Politik die Sensibilität und damit auch der Umgang mit dem neu entstehenden Politikfeld Gesundheit und Arzneimittel entwickelte, das ist wissenschaftlich eine hoch spannende Fragestellung“, betont Professor Thomas Großbölting.

Der wissenschaftliche Abschlussbericht des Teams der Universität Münster soll bis Ende 2015 vorliegen.

Hintergrund:

Das Medikament Contergan wurde im Jahr 1957 als Schlaf- und Beruhigungsmittel auf den Markt gebracht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der darin enthaltene Wirkstoff Thalidomid nach Einnahme durch werdende Mütter bei den Kindern zu schweren Missbildungen führte, wurde Contergan Ende 1961 von der Herstellerfirma Grünenthal zurückgezogen. Ein arzneimittelrechtliches staatliches Zulassungsverfahren im heutigen Sinne existierte seinerzeit noch nicht. Die Unbedenklichkeit von Medikamenten wurde damals durch die Herstellerfirmen in eigener Verantwortung geprüft.

Allein in Deutschland wurde durch das Medikament Contergan etwa 5000 Menschen geschädigt, von denen heute noch etwa 2400 leben, davon rund 800 in Nordrhein-Westfalen.

Anfang 1968 wurde gegen Verantwortliche der Herstellerfirma ein strafrechtliches Hauptverfahren vor dem Landgericht Aachen eröffnet, das Ende 1970 wegen mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung und kurz vor der endgültigen Verjährung eingestellt wurde. Die Einstellung erfolgte auch im Hinblick darauf, dass es kurz vorher zu einem Vergleich zwischen den Eltern deutscher contergangeschädigter Kinder und Grünenthal gekommen war.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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