Ministerin Steffens und Minister Schmeltzer: Land und Sozialversicherungsträger unterzeichnen Vereinbarung für mehr Gesundheitsförderung

Prävention muss dort stattfinden, wo die Menschen leben und arbeiten

26. August 2016
Land und Sozialversicherungsträger unterzeichnen Vereinbarung für mehr Gesundheitsförderung

Gesundheitsministerin Barbara Steffens und Arbeitsminister Rainer Schmeltzer haben in Düsseldorf die gemeinsame Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Die Partner der Vereinbarung wollen das gemeinsame Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen.

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Gesundheitsministerin Barbara Steffens und Arbeitsminister Rainer Schmeltzer haben in Düsseldorf die gemeinsame Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Die Partner der Vereinbarung wollen das gemeinsame Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen. Entsprechende Angebote sollen noch stärker als bisher direkt in den Lebenswelten der Menschen verankert werden, beispielsweise im Quartier, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz oder auch in der Pflegeeinrichtung. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in NRW stellen für Prävention und Gesundheitsförderung jährlich rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.

„Gesundheitsförderung und Prävention müssen da stattfinden, wo die Menschen leben“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Wir wollen die Menschen aktiv einbeziehen und sie in ihrer Lebenswelt erreichen, da wo die Rahmenbedingungen für ein gesundheitsförderliches Leben und Arbeiten gesetzt werden. Dafür brauchen wir integrierte, regional- und zielgruppenspezifische Konzepte und Strukturen sowie ein abgestimmtes Vorgehen. Im Rahmen des NRW-Präventionskonzeptes ist die Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen und weiteren Partnerinnen und Partnern seit über zehn Jahren bereits eine gute Tradition. Mit der Landesrahmenvereinbarung setzen wir diesen erfolgreichen Weg der Kooperation fort“, so Steffens weiter.

„Ich freue mich, dass die Zugangswege für Betriebe gestärkt werden und ein klarer Schwerpunkt auf die Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen gelegt werden soll“, betonte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer und begrüßte, dass die Mittel für die betriebliche Gesundheitsförderung für die Unternehmen und Beschäftigten in NRW deutlich aufgestockt werden. Wichtig sei ihm ferner, so Schmeltzer, dass jeder an Gesundheitsförderung interessierte Betrieb künftig über einen Ansprechpartner der Krankenversicherung für eine weitergehende Unterstützung verfügt. „Durch den unmittelbaren Beitritt der Bundesagentur für Arbeit zu dieser Landesrahmenvereinbarung ist auch sichergestellt, dass künftig weiterhin Projekte zur Gesundheitsförderung von arbeitslosen Menschen zielgruppengerecht durchgeführt werden können“, sagte Schmeltzer.

„Die Landesrahmenvereinbarung NRW bildet eine hervorragende Basis für die Umsetzung von Prävention in allen angesprochenen Lebenswelten: in den nichtbetrieblichen, beispielsweise in den Kommunen mit ihren Quartieren, mit Kitas und Schulen, in den Betrieben, im besonderen in den klein- und mittelständischen Unternehmen, und in den Pflegeeinrichtungen“, erklärte Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen. „Sie ist ein wichtiger Meilenstein, der bereits Vorhandenes mit neuen Impulsen und bedarfsgerechten Maßnahmen verbindet“, so Wältermann. „Die Krankenkassen in NRW werden wie bereits in der Vergangenheit maßgeblich zur Finanzierung von Prävention beitragen – der Gesetzgeber hat für das Jahr 2016 7,00 € pro Versicherten festgelegt und zusätzlich 0,30 € pro Versicherten aus dem Haushalt der Pflegekassen für Prävention in Pflegeeinrichtungen. Die GKV setzt Präventionsangebote gemeinsam mit Partnern um. Ziel ist es, gesundheitliche Ressourcen zu nutzen, krankmachende Faktoren zu vermindern und gesundheitsförderliche Strukturen in den Lebenswelten zu schaffen.“

Für die vier beteiligten Rentenversicherungsträger in NRW bekräftigte Holger Baumann, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den gesetzlichen Auftrag, durch individuelle Präventionsleistungen die Teilhabemöglichkeiten betroffener Beschäftigter zu verbessern und praxisnah umzusetzen. „Dabei stellt das Zusammenspiel mit den betrieblichen gesundheitsfördernden Leistungen, insbesondere im Bereich der klein- und mittelständischen Unternehmen, einen Erfolgsfaktor dar“, so Baumann. „Wir wollen gemeinsam mit den Partnern der Landesrahmenvereinbarung effektive Präventionsprogramme gestalten, damit die eingesetzten finanziellen Ressourcen zu einem möglichst hohen Nutzen für die Beschäftigten und die Betriebe führen.“

„Durch die Vernetzung und Kooperation mit den Partnern der Landesrahmenvereinbarung erwarten wir eine deutliche Verbesserung und Weiterentwicklung im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, Kindertagesstätten, Schulen, in der Pflege sowie im Ehrenamt“, erläutert Gabriele Pappai, Landesdirektorin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Als Beispiele guter Kooperationen in NRW seien z.B. das Landesprogramm Bildung und Gesundheit und das Projekt „Neuheit für Pflege“ zu nennen. „Im Bereich der Pflege bietet sich in der Vernetzung und Kooperation der Partner die Chance“, so Pappai, „die bisher schwer erreichbare Gruppe der pflegenden Angehörigen besser anzusprechen“. Ziel sei es hier, regionale und quartiersbezogene Angebote für pflegende Angehörige zu vernetzen und auszubauen.
 

Hintergrund

Beispiele für Prävention und Gesundheitsförderung:

Vermeidung von Übergewicht bei Kindern, in dem Mädchen und Jungen in Kindergärten spielerisch Spaß an Bewegung vermittelt wird und sie gesundes Essen schätzen lernen.

Arbeitslose Menschen erhalten aufeinander abgestimmte Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Förderung der Arbeitsaufnahme. Beispielsweise Entspannungskurse zur besseren Stressbewältigung, Muskeltraining bei Rückenbeschwerden, psychologische Unterstützung in Krisensituationen, berufliche Qualifikationsmaßnahmen oder Coaching für Bewerbungsgespräche. Dadurch gelingt es, die Gesundheit von Langzeitarbeitslosen und ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern.

Sturzprävention für ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen, in dem Stolperfallen beseitigt werden und ausreichende Beleuchtung vorhanden ist.
 
Grundlage für die Landesrahmenvereinbarung ist das Bundesgesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz).
 
Es ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz und der darin verankerten Nationalen Präventionsstrategie soll u. a. die wirksame und zielgerichtete Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, der Länder und Kommunen in der Gesundheitsförderung und der Prävention gestärkt werden.

Die wesentlichen Grundsätze, Ziele, Zielgruppen und Handlungsfelder sind in den Bundesrahmenempfehlungen beschrieben, die im Februar 2016 von der Nationalen Präventionskonferenz verabschiedet wurden.

Zur Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie auf Länderebene sieht das Gesetz den Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen, der Ersatzkassen, der Pflegekassen, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung und den in den Ländern zuständigen Stellen – in NRW sind das die für Gesundheit und für Arbeitsschutz zuständigen Ministerien – vor.
 
Die Vereinbarung schafft den Rahmen, um bewährte Ansätze und Kooperationen in der Prävention und Gesundheitsförderung fortzuführen, weiterzuentwickeln und auszubauen sowie neue gemeinsame Maßnahmen hervorzubringen.
 
  • Ein Schwerpunkt soll der Abbau von sozialbedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen sein. 
  • Qualifizierung, Befähigung und Teilhabe unter Berücksichtigung interkultureller Kompetenz im Sinne des Empowerments wie auch der Nachhaltigkeit haben ebenso wie Evaluation und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. 
  • Die Kommunen mit ihren Stadtteilen und Quartieren über­nehmen beim Aufbau von lebensweltübergreifenden Präventionsketten und bei Bündelung von Aktivitäten eine wesentliche Rolle. 
  • Ein bedarfs- und zielorientiertes Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern soll die Gesundheit von Arbeitslosen fördern. 
Die Partnerinnen und Partner setzen sich gemeinsam dafür ein, weitere Einrichtungen und Organisationen für Prävention und Gesundheitsförderung in NRW zu gewinnen.
  • Um das zu erreichen, können separate Kooperationsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Partnerinnen und Partnern und weiteren Institutionen geschlossen werden. 
  • Zudem sollen der Wirkungsgrad und die Reichweite der Aktivitäten gesteigert und die Qualität gesichert werden. 
Die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz steht auf der Internetseite des Ministeriums zum Download zur Verfügung:
http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/presse/pressemitteilungen/LRV_final.pdf
 

Foto:

Gesundheitsministerin Barbara Steffens und Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (vordere Reihe 3. und 4. von links) mit den Beteiligten der Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz
Foto: © MGEPA 2016/ W.Meyer
 
Das Foto steht ab etwa 12 Uhr auch auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums in druckfähiger Auflösung zum Download bereit: http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/fotos/index.php

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