Ministerin Steffens: Suchtbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe - Landesstelle koordiniert enge Abstimmung zwischen Land, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege

27. September 2012
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Mit einem stärker auf die individuelle Lebenssituation der Betroffenen ausgerichteten Konzept will die Landesregierung dem Problem Sucht begegnen. Die in diesem Jahr neu eingerichtete „Landesstelle Sucht NRW“ mit Sitz in Köln unterstützt die enge fachliche Abstimmung zwi­schen Land, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Mit einem stärker auf die individuelle Lebenssituation der Betroffenen ausgerichteten Konzept will die Landesregierung dem Problem Sucht begegnen. Die in diesem Jahr neu eingerichtete „Landesstelle Sucht NRW“ mit Sitz in Köln unterstützt die enge fachliche Abstimmung zwi­schen Land, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege. „Mehr als vier Mil­lionen Menschen in Nordrhein-Westfalen haben ein Suchtproblem, wo­bei der Konsum der Alltagsdrogen Alkohol und Tabak sowie von psy­choaktiven Medikamenten nach wie vor am weitesten verbreitet ist“, er­klärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Aber auch gesellschaftliche Veränderungen mit neuen Suchtformen und Konsum­mustern sowie der demographische Wandel mit einer älter werdenden Bevölkerung stellen Suchtprävention und Suchthilfe vor neue Heraus­forderungen“, so Steffens weiter.

Als Beispiele für neue Suchtformen und Konsummuster nannte die Mi­nisterin die unkontrollierte Nutzung der neuen digitalen Medien wie Computer und Internet sowie den teilweise exzessiven Konsum von Al­kohol bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Darauf müsse mit einer Neuausrichtung der Drogen- und Suchtstrategie reagiert werden. „Wir müssen die Alltagsrealitäten stärker in den Blick nehmen und uns an den jeweiligen Bedürfnissen der Menschen in ihrem Lebensumfeld orientieren, um erfolgreich zu sein“, betonte die Ministerin.

Im Zentrum des neuen Landeskonzepts gegen Sucht, das das bisherige Landesprogramm gegen Sucht (aufgestellt im Zeitraum 1998/2001) fort­schreibt, steht daher neben einer Intensivierung der alters- und ziel­gruppenspezifischen Suchtprävention der weitere bedarfsgerechte Auf- bzw. Ausbau eines differenzierten Hilfeangebots.

Ministerin Steffens: „Dabei ist es mir wichtig, Schwellenängste aufgrund sozialer oder kultureller Herkunft, Geschlecht oder Alter abzubauen. Es geht darum, den Zugang zu notwendigen Hilfen zu erleichtern, Selbst­hilfepotentiale zu stärken und die soziale und berufliche Reintegration zu fördern. Ein besonderes Augenmerk richten wir auf die geschlechts­spezifische und geschlechtergerechte Ausrichtung der Hilfen. Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf. Die nachhaltige Verankerung entspre­chender Ansätze in Prävention und Hilfe ist daher ein wesentliches Ziel unseres neuen Landeskonzepts gegen Sucht.“

Die Ministerin wies darauf hin, dass neben einer möglichst frühzeitigen Aufklärung über die Suchtrisiken bei Kindern und Jugendlichen beson­ders die Suchtproblematik im Alter in den Blick genommen werden muss. Die Suchtgefahren im fortgeschrittenen Alter werden oftmals nicht wahrgenommen und suchtkranke alte Menschen finden häufig nicht die Hilfen, die sie benötigen. „Hier bedarf es vor allem eines stärkeren Zu­sammenwirkens von Alten- und Suchthilfe und einer entsprechenden Qualifikation der in diesem Bereich tätigen Fachkräfte“, betonte die Mi­nisterin.

Mit dem neuen Landeskonzept gegen Sucht wird ein Handlungsrahmen beschrieben, der den aktuellen Anforderungen und Zielsetzungen einer zeitgemäßen und ausgewogenen suchtformenübergreifenden Strategie zur Eindämmung des Suchtproblems Rechnung trägt.

Eine erfolgreiche Arbeit im Suchtbereich ist ohne einen kontinuierlichen fachlichen Austausch und ohne enge berufsgruppenübergreifende Zu­sammenarbeit aller Verantwortlichen innerhalb und zwischen den Hilfe­systemen nicht möglich. Das Landeskonzept ist deshalb als Gemein­schaftsinitiative aller Verantwortungsträger in NRW angelegt und soll auch in gemeinsamer Verantwortung umgesetzt werden.

Konzipiert als Strategiepapier bildet es die Grundlage für einen noch gemeinsam zu entwickelnden Aktionsplan Sucht. Hier koordiniert die Anfang 2012 neu eingerichtete „Landesstelle Sucht NRW“ die enge fachliche Abstimmung zwischen Land, Kommunen und freier Wohl­fahrtspflege. In der beim Landschaftsverband Rheinland in Köln ange­siedelten Geschäftsstelle der Landesstelle Sucht werden alle wesentli­chen Informationen über aktuelle Entwicklungen in den verschiedenen Handlungsfeldern gebündelt. Die Landesstelle Sucht soll vor allem Im­pulse für notwendige Weiterentwicklung der regionalen/örtlichen Prä­ventions- und Hilfestrukturen geben.

Für Maßnahmen zur Bekämpfung der Sucht sind im Entwurf des Haus­haltsplans für 2012 Mittel in Höhe von insgesamt 13,7 Millionen Euro vorgesehen.
 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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