Ministerin Steffens: Recht auf Selbstbestimmung muss auch für Menschen gelten, die sich körperlich nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen
Schwerwiegenden Diskriminierungen in medizinischer und rechtlicher Hinsicht sieht der Deutsche Ethikrat Menschen ausgesetzt, die körperlich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GMK) in Saarbrücken die Bundesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) aufgefordert, die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität aufzugreifen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Diskriminierung und damit verbundenes schweres Leid der Betroffenen zu beenden.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Schwerwiegenden Diskriminierungen in medizinischer und rechtlicher Hinsicht sieht der Deutsche Ethikrat Menschen ausgesetzt, die körperlich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GMK) in Saarbrücken die Bundesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) aufgefordert, die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität aufzugreifen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Diskriminierung und damit verbundenes schweres Leid der Betroffenen zu beenden.
„Das Recht auf Selbstbestimmung muss auch für Menschen gelten, die körperlich nicht eindeutig auf die Kategorien Frau oder Mann festzulegen sind“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Deshalb muss nach Wegen gesucht werden, wie die vom Deutschen Ethikrat aufgezeigten gravierenden Menschenrechtsverletzungen beendet und die Lebensbedingungen von Intersexuellen verbessert werden können“, so Steffens weiter.
Es dürfe nicht hingenommen werden, dass Kinder beispielsweise allein deshalb operativ einem Geschlecht zugeordnet würden, weil der Gesetzgeber bereits kurz nach der Geburt für den Eintrag ins Personenstandsregister eine eindeutige Zuordnung als männlich oder weiblich verlange. „Wird ein Kind ohne Not durch einen nicht mehr rückgängig zu machenden operativen Eingriff körperlich einem Geschlecht zugeordnet, mit dem es sich nicht identifizieren kann, bedeutet dies lebenslanges Leid“, betonte die Ministerin.
Eine offene Gesellschaft begreife Vielfalt als Bereicherung und müsse auch für Strukturen sorgen, die Minderheiten ein Leben ohne Diskriminierung ermöglichen.
Nach Angaben der Bundesregierung (Bundesdrucksache 16/4786) liegt die Zahl der Betroffenen, die sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution weder eindeutig dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, deutschlandweit zwischen 8.000 und 10.000 Personen. Betroffenenverbände gehen hingegen von 80.000 bis 100.000 Menschen aus. Nach Expertenschätzungen wird etwa jedes 4000ste Kind mit nicht eindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren.
„Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats ist eine deutliche Aufforderung an die Politik, notwendige Schritte zur Beseitigung der Diskriminierung von Intersexuellen einzuleiten. Dazu gehört auch eine offene Debatte darüber, ob angesichts der vorliegenden Erkenntnisse eine starre Festlegung auf zwei Geschlechterkategorien geeignet ist, um der Vielfalt des Lebens gerecht zu werden“, so Ministerin Steffens abschließend.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
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