Ministerin Steffens: Pflege zuhause und im vertrauten Wohnquartier stärken - Bau zusätzlicher Pflegeheime überflüssig machen
Neue Wohnformen im Alter als Alternative zu Heimen erleichtern, Angebote zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit verstärken und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit im vertrauten Wohnquartier fördern: Mit einer grundlegenden Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und des Landespflegerechts will die Landesregierung hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. „Wir müssen die Strukturen den Bedürfnissen der Menschen anpassen - nicht umgekehrt“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf. „Die überwiegende Mehrheit der älteren und behinderten Menschen möchte so lange wie möglich zuhause, in der Familie oder wenigstens in ihrem vertrauten Wohnquartier leben. Deshalb benötigen wir eine deutliche Stärkung von ambulanten Hilfeangeboten anstelle von zusätzlichen neuen Pflegeheimen“, so Steffens.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Neue Wohnformen im Alter als Alternative zu Heimen erleichtern, Angebote zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit verstärken und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit im vertrauten Wohnquartier fördern: Mit einer grundlegenden Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und des Landespflegerechts will die Landesregierung hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. „Wir müssen die Strukturen den Bedürfnissen der Menschen anpassen - nicht umgekehrt“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf. „Die überwiegende Mehrheit der älteren und behinderten Menschen möchte so lange wie möglich zuhause, in der Familie oder wenigstens in ihrem vertrauten Wohnquartier leben. Deshalb benötigen wir eine deutliche Stärkung von ambulanten Hilfeangeboten anstelle von zusätzlichen neuen Pflegeheimen“, so Steffens.
Wesentliche Änderungen im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sollen dazu sein:
• Einführung des Pflegemodells der „Ambulant betreuten Wohngemeinschaft“ mit eigenen Mindeststandards. Damit sollen bisherige Hemmnisse zur Errichtung solcher Wohnformen für professionelle Anbieter beseitigt werden. Derzeit gelten für „Ambulant betreute Wohngemeinschaften“ dieselben Mindestanforderungen wie für Heime, z. B. maximal ein Bad für zwei Personen. Ein Duschbad mit WC für je vier Personen könnte aber ausreichen. Auch die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft muss - je nach Bewohnerinnen und Bewohner - in einer solchen WG Gegensatz zum Heim nicht grundsätzlich erforderlich sein. Für autonome, völlig selbstorganisierte „Alten-WG“ soll die Einhaltung bestehender allgemeiner Gesetze (z. B. Baurecht) ausreichen.
Im Landespflegerecht sollen dazu folgende Änderungen vorgenommen werden:
• Kommunen werden verpflichtet, entsprechend ihrer individuellen örtlichen Strukturen Angebote zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger (wie z. B. Beratung, hauswirtschaftliche Hilfen, Tages- und Kurzzeitpflegeplätze) vor Ort zu planen. Dies soll insbesondere finanzschwache Kommunen mit hohen Kosten zur Finanzierung von Pflege ermöglichen, trotz Haushaltssicherungskonzept in angemessenem Umfang in Prävention zu investieren. Dass sich Prävention auch finanziell auszahlt, zeigt eine Berechnung zu den Kosten der Pflegeversicherung: Würde es in Nordrhein-Westfalen gelingen, den Beginn der Pflegebedürftigkeit um durchschnittlich einen Monat zu verzögern, könnten dadurch jährlich rund 50 Millionen Euro an Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung gespart werden.
• Zur Unterstützung der kommunalen Pflegeplanung, zu der auch die Förderung der Entwicklung altersgerechter Wohnquartiere mit Unterstützungsangeboten für einen möglichst langen Verbleib in der vertrauten Umgebung gehören, sollen vom Land Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 8,7 Millionen Euro in einem "Landesförderplan Alter und Pflege" gebündelt werden. Hieraus sollen Kreise und kreisfreie Städte auch einen Personalkostenzuschuss (bis zu 50 Prozent) für die Einstellung einer Quartiersmanagerin bzw. eines Quartiersmanagers erhalten können, die/der die Entwicklung von altengerechten Wohnquartieren mit verlässlichen und passgenauen Versorgungsstrukturen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner moderiert und managt.
• Das Land baut eine landesweite Datenbank mit relevanten Informationen über Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und sonstigen Unterstützungsangeboten aus, aus der die Kommunen für ihre örtliche Pflegeplanung für sie relevante Daten abrufen können.
• Um Trägern von Alten- und Pflegeheimen die Modernisierung ihrer Einrichtungen zu erleichtern, soll die Möglichkeit zur Refinanzierung über die Pflegesätze beschleunigt werden: Künftig können Träger dann vier statt bisher zwei Prozent der Investitionskosten auf Pflegesätze umlegen. Das gilt auch für einen Ersatzneubau, wenn die Modernisierung der vorhandenen Einrichtung nicht mehr wirtschaftlich ist. Den Bau zusätzlicher neuer stationärer Pflegeheime will die Landesregierung nicht unterstützen. Ministerin Steffens: „Das entspricht einfach nicht den Wünschen der Menschen. Wir brauchen mehr ambulante Unterstützung, mehr Pflege-Wohngemeinschaften und ein Nullwachstum bei stationären Pflegeheimen. Die Zukunft der Pflege liegt im vertrauten Wohnquartier.“
Die Reform von WTG und Landespflegerecht wurde durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gemeinsam mit vielen Expertinnen und Experten, Verbänden, Selbsthilfegruppen und Betroffenen erarbeitet. Derzeit läuft die Verbändeanhörung, die betroffenen Organisationen und Institutionen noch bis zum 5. April 2013 Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht. Der abschließende Entwurf für die Reform der beiden Gesetze wird dann anschließend dem Landtag zur weiteren Beratung und Abstimmung übermittelt.
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