Ministerin Steffens: Patientenbeauftragter ist Anwalt für Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem
Pressekonferenz zum Thema: „Mehr Wertschätzung und mehr Rechte für Patientinnen und Patienten"
Klagen über mangelnde Wertschätzung als Patientin oder Patient im Gesundheitssystem zählen zu den häufigsten Gründen für eine Beschwerde beim unabhängigen Patientenbeauftragten der Landesregierung, Dirk Meyer.
Klagen über mangelnde Wertschätzung als Patientin oder Patient im Gesundheitssystem zählen zu den häufigsten Gründen für eine Beschwerde beim unabhängigen Patientenbeauftragten der Landesregierung, Dirk Meyer.
„Für Menschen mit negativen Erfahrungen im Gesundheitsbereich ist der Patientenbeauftragte ein wichtiger Ansprechpartner, denn er kümmert sich als Anwalt und Lotse im Gesundheitssystem um die konkreten Probleme der Menschen“, erklärte Ministerin Barbara bei Vorstellung einer Zwischenbilanz des Patientenbeauftragten in Düsseldorf. „Mit seiner Arbeit unterstützt der Patientenbeauftragte aber nicht nur Personen, die sich an ihn wenden. In allen wichtigen Gremien des Gesundheitssystems und bei allen neuen Gesetzesvorhaben setzt er sich ebenfalls für eine bessere Wahrnehmung der Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten und einer Stärkung ihrer Rechte ein“, so Steffens weiter.
„Immer mehr Patientinnen, Patienten und Angehörige mit komplexen Beschwerden suchen Rat und Unterstützung, insbesondere bei vermuteten Behandlungsfehlern“, erläuterte der Patientenbeauftragte Dirk Meyer. „Wir benötigen einen offenen, wertschätzenden Umgang mit Fehlern, nur so kann aus Fehlern gelernt und die Patientensicherheit erhöht werden.“
Bei an den Patientenbeauftragten gerichteten Anfragen und Beschwerden lassen sich drei Schwerpunkte beschreiben:
- Mangelnde wertschätzende Behandlung, insbesondere in der stationären Versorgung (mit deutlich steigender Tendenz).
- Fehlende barrierefreie Zugänge, hauptsächlich in der ambulanten Versorgung.
- Unzureichende Information/Beratung durch die Krankenkassen.
Patientenbeauftragter Dirk Meyer: „In diesem Zusammenhang ist die Stärkung der Patientenbeteiligung und Patientenrechte von zentraler Bedeutung. Die aktive Einbeziehung der Patientinnen und Patienten in das Behandlungsgeschehen ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität. Auch die Unterstützung von Angehörigen, insbesondere pflegender Angehöriger, gehört dazu.“
Hintergrundinformationen
- Insgesamt 1.123 Personen haben sich 2014 an den Patientenbeauftragten gewandt.
- Zwei Drittel der Anfragen erfolgten durch die betroffene Person, ein Drittel durch Angehörige.
- Zu 80 Prozent wurden konkrete Beschwerden vorgetragen.
- Die häufigsten Beschwerden beziehen sich auf die ambulante Versorgung (33,5 Prozent), die gesetzlichen Krankenversicherungen (26,7 Prozent), die stationäre Versorgung (26,5 Prozent) und vermutete Behandlungsfehler (15,9 Prozent).
- Patientinnen, Patienten und Angehörige individuell im Behandlungsgeschehen zu stärken und kollektive Patientenbeteiligung ausbauen, sind die zentralen Arbeitsschwerpunkte des Patientenbeauftragten.
Büro des Patientenbeauftragten
Das Büro des Patientenbeauftragten ist seit Mai 2012 auf dem Gesundheitscampus in Bochum angesiedelt. Für die erforderliche Ausstattung mit Sachmitteln und Personal (3,5 Vollzeitstellen plus Patientenbeauftragter) stellt das Land pro Jahr rund 400.000 Euro zur Verfügung.Kontakt
Der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalenfür Patientinnen und Patienten
Gesundheitscampus 9, 44801 Bochum
Patienten- und Angehörigentelefon: 0234 - 91535-1940
(Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
E-Mail: info@patientenbeauftragte.nrw.de
Internet: www.patientenbeauftragter.nrw.de
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