Ministerin Steffens: Neuer Landesausschuss sichert Beteiligung aller Betroffenen bei der Pflege- und Altenpolitik
Düsseldorfs Sozialdezernent Burkhard Hintzsche zum Vorsitzenden gewählt
Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Landesausschuss Pflege und Alter (LAPA). Entsprechend der gestiegenen Bedeutung der Alten- und Pflegepolitik ist er mit 58 statt zuvor 31 Mitgliedern deutlich größer als der alte Landespflegeausschuss.
Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Landesausschuss Pflege und Alter (LAPA). Entsprechend der gestiegenen Bedeutung der Alten- und Pflegepolitik ist er mit 58 statt zuvor 31 Mitgliedern deutlich größer als der alte Landespflegeausschuss.
„In der Alten- und Pflegepolitik stehen wir angesichts der demographischen Entwicklung und des enormen Reformstaus in der Bundespolitik vor großen Herausforderungen. Da ist es gut, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen auf ein breites Netzwerk der Akteurinnen und Akteure in der Alten- und Pflegepolitik verlassen können “, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der konstituierenden Sitzung des Ausschusses.
Die Ministerin verwies darauf, dass durch die zusätzlichen Mitglieder vor allem die älteren und pflegebedürftigen Menschen, aber beispielsweise auch die Pflegekräfte selbst stärker im neuen Landesausschuss vertreten sind. „Wenn wir Alten- und Pflegepolitik vom Menschen aus denken wollen, müssen wir die Menschen dabei auch zu Wort kommen lassen. Deshalb hat der Landesgesetzgeber ganz bewusst entschieden, dass die Sicht der Betroffenen neben den Vertretungen der Kosten- und Leistungsträger gestärkt werden soll“, begrüßte Steffens die neue Zusammensetzung.
Nicht nur bei der Umsetzung des im vergangenen Jahr reformierten Landesrechts für Pflege und Alter (GEPA NRW) setzt die Landesregierung auf breite Beteiligung und die fachliche Expertise aller Interessenvertreterinnen und -vertreter. „Es geht auch darum, aus dem größten Bundesland heraus gemeinsam Impulse nach Berlin zu senden. Denn mit der lange versprochenen großen Pflegereform, der Einführung einer gemeinsamen Pflegeausbildung, der Reform des gescheiterten Pflege-TÜVs und dem Wunsch nach Entbürokratisierung stehen viele große Themen auf der Agenda des Bundes, die auch für die Menschen in Nordrhein-Westfalen direkte Auswirkungen haben werden“, betonte die Ministerin.
Schon in seiner ersten Sitzung befasste sich der Landesausschuss mit bundespolitischen Themen wie der erwarteten Pflegereform und der Entbürokratisierung der Pflegedokumentationen. Er zog aber auch eine Zwischenbilanz zu landespolitischen Reformen wie der überaus erfolgreichen Ausbildungsumlage und der Implementierung der im Oktober 2014 verabschiedeten neuen Landesgesetze. Daneben stand zu Beginn der Sitzung die Wahl des Vorsitzenden auf der Tagesordnung.
Zum Vorsitzenden wählte der paritätisch mit Frauen und Männern besetzte LAPA den Düsseldorfer Sozialdezernenten Burkhard Hintzsche. Stellvertreter wurde Pfarrer Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Der neue Vorsitzende sah in der Wahl auch einen Ausdruck der neuen Schwerpunktsetzung in der Alten- und Pflegepolitik. „Die Mischung aus einem kommunalen Vertreter und einem Vertreter der freien Wohlfahrtspflege passt gut zu dem zentralen Ziel des neuen Alten- und Pflegegesetzes in Nordrhein-Westfalen, vor allem eine passgenaue, lokale Versorgungsstruktur und eine altengerechte Quartiersentwicklung vor Ort zu unterstützen“, stellte Burkhard Hintzsche fest.
Hinweis:
Ab ca. 14.00 Uhr steht ein Foto von Ministerin Barbara Steffens mit dem neuen Vorstand des LPA auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/fotos/index.php zum Download zur Verfügung.
Hintergrund:
Der Landesausschuss für Pflege und Alter tagt mindestens zweimal im Jahr. Er nimmt eine gesetzliche Aufgabe nach dem Pflegeversicherungsgesetz wahr und kann einvernehmlich Empfehlungen zu dessen Umsetzung verabschieden (§ 92 SGB XI). Zudem berät er die Landesregierung in allen Fragen der Alten- und Pflegepolitik (§ 3 Abs. 2 APG NRW).
Durch die 53 stimmberechtigten Mitglieder des Landesausschusses Pflege und Alter sind vertreten:
- Interessenverbände alter, behinderter, chronisch kranker und pflegebedürftigen Menschen sowie pflegender Angehörige
- Landesintegrationsrat
- kommunale Spitzenverbände
- Landschaftsverbände
- Landesverband der Leistungsanbieter (privat, kommunale, Freie Wohlfahrtspflege)
- Pflegekassen
- private Krankenkassen
- Berufsverbände
- Fachgesellschaften
- Gewerkschaften
- Medizinische Dienste der Krankenkassen
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
- Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
- Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
- Landesbehindertenbeauftragter
- Landespatientenbeauftragter
- Drei Vertreterinnen bzw. Vertreter kommunaler Behörden, die für die Qualitätsprüfungen von Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangeboten zuständig sind.
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