Ministerin Steffens: Lückenlose Aufklärung von Fehlern der Vergangenheit an Transplantationszentren wichtig / Seit 2012 verschärfte Regeln in Nordrhein-Westfalen

4. September 2013
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Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium begrüßt die intensive Prüfung aller Lebertransplantationszentren in Deutschland. „Manipulationen bei der Vergabe von Organen darf es nicht geben. Die Fehler der Vergangenheit müssen lückenlos aufgeklärt werden. Auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende wieder zurück zu gewinnen", erklärte Ministerin Steffens anlässlich des in Berlin bekannt gegebenen Berichts der Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer. „Durch das konsequente Vorgehen der Kommission kann in Zukunft kein Transplantationszentrum mehr davon ausgehen, dass Richtlinienverstöße unentdeckt bleiben“, so Steffens weiter. Den in Leber-Transplantationszentren in Nordrhein-Westfalen festgestellten Richtlinienverstößen wie beispielsweise in Münster müssen nun im Detail die zuständigen Stellen nachgehen. Zu klären ist dabei auch, auf welcher Grundlage und aus welchem Motiv heraus Kliniken im Einzelnen gegen Richtlinien verstoßen haben.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium begrüßt die intensive Prüfung aller Lebertransplantationszentren in Deutschland. „Manipulationen bei der Vergabe von Organen darf es nicht geben. Die Fehler der Vergangenheit müssen lückenlos aufgeklärt werden. Auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende wieder zurück zu gewinnen", erklärte Ministerin Steffens anlässlich des in Berlin bekannt gegebenen Berichts der Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer. „Durch das konsequente Vorgehen der Kommission kann in Zukunft kein Transplantationszentrum mehr davon ausgehen, dass Richtlinienverstöße unentdeckt bleiben“, so Steffens weiter.

Den in Leber-Transplantationszentren in Nordrhein-Westfalen festgestellten Richtlinienverstößen wie beispielsweise in Münster müssen nun im Detail die zuständigen Stellen nachgehen. Zu klären ist dabei auch, auf welcher Grundlage und aus welchem Motiv heraus Kliniken im Einzelnen gegen Richtlinien verstoßen haben. Die Zuständigkeiten liegen hier zunächst bei der Bundesärztekammer, den Landesärztekammern und der Staatsanwaltschaft. Hinweise durch anonyme Schreiben auf mögliche Richtlinienverstöße vor 2011 wie beim Transplantationszentrum in Münster, die das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in diesem Jahr erhalten hatte, waren vom Ministerium an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. „Die Staatsanwaltschaft kann nun auch die Erkenntnisse des vorliegenden Berichtes der Prüfungs- und Überwachungskommission für ihre Ermittlungen nutzen“, sagte Ministerin Steffens.

Hintergrund für die Begehungen der Kliniken durch die Kommission der Bundesärztekammer sowie die Auswertung der Patientenakten aus den Jahren 2008 bis 2011 waren die in 2012 bekannt gewordenen Manipulationsvorwürfe an Transplantationszentren in Bayern und Niedersachsen. Die in Zukunft weiter regelmäßig stattfindenden Kontrollen sind ein Teil der bundesweiten Maßnahmen, um die in der Vergangenheit liegenden Richtlinienverstöße in der Transplantationsmedizin aufzudecken und künftig zu verhindern.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hatte sich bereits im September 2012 unmittelbar nach Bekanntwerden der Manipulationswürfe in Bayern und Niedersachsen mit allen Transplantationszentren in Nordrhein-Westfalen auf einheitliche Vorgehensweisen, Verfahrensabläufe und Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit der Transplantation von Organen verständigt. Dazu gehören die Einrichtung fachübergreifender Transplantationskonferenzen, Verantwortlichkeit der ärztlichen Leitung für die Einhaltung des Transplantationsgesetzes, ein mindestens Sechs-Augen-Prinzip, der Ausschluss finanzieller Anreize für Transplantationen sowie transparente und nachvollziehbare Dokumentationen von Entscheidungen auch im sogenannten beschleunigten Verfahren. Nordrhein-Westfalen hat zudem den Bund aufgefordert, bundeseinheitliche Vorgaben für manipulations- und fälschungssichere Transplantationsakten zu entwickeln und Unterstützung bei der Entwicklung von sicheren Dokumentationssystemen angeboten.

Regelverstöße gegen die Vorgaben des Transplantationsgesetzes und der Richtlinien der Bundesärztekammer können zu straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen führen. Auch der Entzug der Approbation ist möglich. Je nach Schwere des Verstoßes kommt auch die Schließung von Transplantationsprogrammen an den zumeist an Universitäten angesiedelten Transplantationszentren in Betracht.

Hinweis für elektronische Medien: Die Ministerin steht heute selbstverständlich grundsätzlich auch für O-Töne zu diesem Thema zur Verfügung. Sie befindet sich aber ganztägig in Brüssel.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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