Ministerin Steffens: Katholische Kirche sagt für Frauen nach Vergewaltigung Zugang zu „Pille danach“ zu - Klarstellung durch alle Bistümer in Nordrhein-Westfalen

15. Februar 2013
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Der Zugang zur „Pille danach“ zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung ist für die Krankenhäuser mit gynäkologischen Fachabteilungen in Nordrhein-Westfalen geklärt. „Ich habe die Zusage der katholischen Kirche, dass auch in allen zuständigen Krankenhäusern unter ihrer Trägerschaft in Nordrhein- Westfalen Frauen nach einer Vergewaltigung die Möglichkeit zur Einnahme einer Pille danach erhalten“, erklärte Ministerin Steffens.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Der Zugang zur „Pille danach“ zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung ist für die Krankenhäuser mit gynäkologischen Fachabteilungen in Nordrhein-Westfalen geklärt. „Ich habe die Zusage der katholischen Kirche, dass auch in allen zuständigen Krankenhäusern unter ihrer Trägerschaft in Nordrhein- Westfalen Frauen nach einer Vergewaltigung die Möglichkeit zur Einnahme einer Pille danach erhalten“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf. „Alle Bischöfe tragen eine entsprechende Erklärung des Erzbistums Köln mit, nach der das Angebot einer ‚Pille danach‘ Teil der Behandlung von Frauen nach einer Vergewaltigung ist. Welches Präparat zur Verhinderung einer Befruchtung angeboten wird, entscheiden auch an katholischen Krankenhäusern Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit“, so Steffens weiter.

Nach der Ablehnung der ärztlichen Behandlung einer Frau, die Opfer einer Vergewaltigung geworden war, durch zwei katholische Krankenhäuser in Köln, waren Verunsicherungen von Ärztinnen und Ärzten in Kliniken unter katholischer Trägerschaft bekannt geworden. Befürchtet würde ein Konflikt mit dem Arbeitgeber, wenn sie Frauen in dieser speziellen Notlage Zugang zu einem Medikament zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft verschaffen würden. Daraufhin hatte Ministerin Steffens umgehend Gespräche mit dem Katholischen Büro NRW als Vertretung der Erzbistümer und Bistümer von Nordrhein-Westfalen aufgenommen. „Der freie Zugang zu einer ‚Pille danach‘ ist für Frauen nach einer Vergewaltigung auch für die psychische Stabilisierung enorm wichtig“, so die Ministerin. „Deshalb bin ich erleichtert über die Klarstellung der katholischen Kirche. Ich hoffe sehr, dass die  in der kommenden Woche tagende Deutsche Bischofskonferenz die Gelegenheit nutzt, sich nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens ebenfalls zu erklären. Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass Opfer von Gewaltverbrechen in katholischen Krankenhäusern umfassende Hilfe und Unterstützung erhalten - und zwar bundesweit.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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