Ministerin Steffens: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW perfekt

Rahmenvereinbarung mit Krankenkassen unterzeichnet – Entlastung für Kommunen

28. August 2015

Nordrhein-Westfalen führt als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge (G-Karte NRW) ein. Neben der AOK NordWest beteiligen sich die AOK Rheinland/Hamburg, die Novitas BKK, die Knappschaft, die DAK Gesundheit, die Techniker Krankenkasse und die Barmer GEK an der G-Karte NRW.

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Nordrhein-Westfalen führt als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge (G-Karte NRW) ein. „Mit der NRW-Gesundheitskarte schaffen wir die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens heute (28.08.2015) in Düsseldorf. „Flüchtlinge, die akute Schmerzen haben oder krank sind, sollen künftig direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen können – wie jeder andere Mensch in Deutschland auch. Kommunen können durch Einführung der G-Karte NRW ihren bürokratischen Aufwand bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge reduzieren“, so Steffens weiter.
 
Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V hat Ministerin Steffens heute mit den Verantwortlichen von sieben Krankenkassen unterzeichnet.
 
„Durch diese Vereinbarung wird die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und -bewerber eindeutig verbessert“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest: „Die Krankenkassen stellen ihre Kompetenz zur Verfügung, damit die Flüchtlinge Zugang zu medizinischen Leistungen bekommen. Jeder bekommt eine Gesundheitskarte und damit ist allen gedient: Der Hilfebedürftige wird diskriminierungsfrei versorgt, die Ärzte und Krankenhäuser bekommen die Leistungen unkompliziert und zuverlässig ohne zusätzliche Bürokratie bezahlt. Die Kommunen brauchen keine neuen und teuren Strukturen aufzubauen; gleichzeitig können sie sicher sein, dass die Versorgung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Beitragszahler werden hierdurch übrigens nicht belastet, weil die Kosten über Steuermittel von den Kommunen bezahlt werden“, so Litsch weiter.
 
Neben der AOK NordWest beteiligen sich die AOK Rheinland/Hamburg, die Novitas BKK, die Knappschaft, die DAK Gesundheit, die Techniker Krankenkasse und die Barmer GEK an der G-Karte NRW.
 
Bisher müssen Flüchtlinge in der Regel innerhalb von bis zu 15 Monaten nach ihrer Ankunft in einer Kommune jeweils erst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen dürfen. Dabei sollen Beschäftigte der Kommunen über die Behandlungsnotwendigkeit entscheiden. Kommunen, die der Vereinbarung über die G-Karte NRW beitreten, können künftig für die ihnen zugewiesenen Flüchtlingen sofort bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Gesundheitskarte beantragen, die eine Inanspruchnahme medizinischer Hilfe ohne bürokratische Umwege ermöglicht, und dabei die Erfahrung der Krankenkasse bei der Gesundheitsversorgung nutzen.
 
Die NRW-Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist das Ergebnis von Verhandlungen des Landes unter Leitung von Gesundheitsministerin
Barbara Steffens mit Vertreterinnen und Vertretern der sieben genannten Krankenkassen. „Damit leisten die gesetzlichen Krankenkassen auf freiwilliger Basis einen Beitrag dazu, dass Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen möglichst unbürokratisch gut medizinisch versorgt werden“, betonte die Ministerin. Auch die kommunalen Spitzenverbände und einzelne Kommunen waren in die Verhandlungen einbezogen. Weitere Kassen können der Vereinbarung beitreten.
 
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem NRW-Gesundheitsministerium und den Kassen über die G-Karte NRW regelt u.a. die Kostenerstattung für die Krankenkassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätigt werden. Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung ist bundesgesetzlich geregelt (durch das Asylbewerberleistungsgesetz). Für die Ausführung sind in NRW die Städte und Gemeinden zuständig (Gesetz zur Ausführung des AsylbLG); das Land beteiligt sich an den Kosten für Aufnahme und Unterbringung über eine pauschale Landeszuweisung und im Einzelfall bei außergewöhnlich hohen Behandlungskosten. Die Rahmenvereinbarung erspart den Kommunen Einzelverhandlungen mit den Kassen, reduziert den Verwaltungsaufwand und sorgt für klare, verlässliche und einheitliche Bedingungen für alle.

Weitere Statements zur Gesundheitskarte NRW
 
Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der
AOK Rheinland/Hamburg:
„Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Deshalb haben wir uns von Anfang an für eine schnelle und unbürokratische Lösung für Asylbewerber eingesetzt. Unser Einsatz war erfolgreich. Denn kranke und traumatisierte Menschen benötigen unsere Hilfe, jetzt. Wir begrüßen es, dass inzwischen andere nachgezogen sind.“
 
Ernst Butz, Vorstandsvorsitzender der Novitas BKK:
„Es geht um Menschen in Not. Wir müssen ihnen helfen, weil wir ihnen helfen können. Wir bei der Novitas BKK sind überzeugt davon, dass wir hier gemeinsam mit dem Land, den Kommunen und den anderen beteiligten Krankenkassen das Richtige tun.“
 
Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft:
„Wir kommen hier gerne unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung angesichts der vielen Flüchtlinge nach und wollen die Städte entlasten“, so Bettina am Orde. Aber sie stellt auch fest: „Es werden keine Gelder der Versichertengemeinschaft hierfür verwendet. Das ist für uns als Treuhänder unserer Kunden nicht möglich. Wir setzen unsere Fachkompetenz ein, damit Asylbewerber unbürokratisch versorgt werden“.
 
Peter Mager, Vertragschef der DAK-Gesundheit in NRW:
„Die Bewältigung der Zuwanderung ist eine gesellschaftliche Herausforderung, der wir uns stellen. Dazu gehört, dass wir mit der NRW-Rahmenvereinbarung Asylbewerbern den Zugang zu unserem Gesundheitswesen öffnen und Städte und Gemeinden von Bürokratieaufgaben entlasten.“
 
Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW:
„Mit dieser Vereinbarung machen wir den Weg frei, damit Flüchtlinge einen menschenwürdigen Zugang zu notwendiger medizinischer Behandlung bekommen. Gleichzeitig erreichen wir einen deutlichen Bürokratieabbau. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung trägt weiterhin die öffentliche Hand.“
 
Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer Barmer GEK:
„Eine gute, gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen ist richtig. Die BARMER GEK beteiligt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen in NRW an der Landes-Rahmenvereinbarung, fordert jedoch grundsätzlich bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.“

Hintergrundinformationen

  • Die G-Karte NRW wird ein Lichtbild der jeweiligen Nutzerin bzw. des Nutzers enthalten.
  • Bis zur Zustellung der G-Karte NRW können die Kommunen den Flüchtlingen Abrechnungsscheine der Krankenkasse für ärztliche und zahnärztliche Versorgung zur Verfügung stellen, um den vereinfachten Zugang zur Gesundheitsversorgung ohne Wartezeit sicherstellen zu können.
  • Zielgruppe sind derzeit rund 100 000 Flüchtlinge in NRW.
  • Die Krankenkassen rechnen die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen mit der G-Karte NRW vierteljährlich mit den Kommunen ab.
  • Für die Übernahme des Verwaltungsaufwandes zur Entlastung der Kommunen erhalten die Kassen eine Aufwandsentschädigung. Nach Abrechnung der ersten beiden Quartale wird die Angemessenheit der Verwaltungskostenerstattung überprüft und ggf. angepasst.
  • Das Land wirkt auf eine gleichmäßige Verteilung der über die G-Karte NRW Leistungsberechtigten auf die Krankenkassen hin. Hierzu ist geplant, dass eine Kommune immer nur von einer Kasse betreut wird, um die Arbeit für die Kommune auf diese Weise deutlich zu erleichtern.
  • Der Bund könnte die Krankenkassen dazu verpflichten, eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Eine konkrete Regelung auf Bundesebene zeichnet sich aber bisher trotz entsprechender Zusagen im Asylkompromiss nicht ab. Das Land NRW kann die Gesundheitskarte im Gegensatz zum Bund nur auf freiwilliger Basis mit den Krankenkassen einführen.

Hinweis

Ein druckfähiges Foto von der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung durch Ministerin Barbara Steffens und Vertreter der beteiligten Krankenkassen steht am frühen Nachmittag auf der Internetseite des Ministeriums zur Verfügung unter: http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/fotos/index.php

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