Ministerin Steffens: Ausbildung zum Notfallsanitäter muss schnell beginnen

„Symposium Rettungswesen“ bietet neues Diskussionsforum

10. September 2015

Bei der Eröffnung des ersten „Symposium Rettungswesen“ in Düsseldorf wies Gesundheitsministerin Barbara Steffens auf die zahlreichen Reformen im Rettungswesen in den vergangenen Jahren hin.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Bei der Eröffnung des ersten „Symposium Rettungswesen“ in Düsseldorf wies Gesundheitsministerin Barbara Steffens auf die zahlreichen Reformen im Rettungswesen in den vergangenen Jahren hin. „Die Veränderungen waren und sind eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Um eine zukunftsfähige, fach- und bedarfsgerechte Versorgung der Menschen in NRW sicher zu stellen, benötigen wir aber auch entsprechende Fachkräfte. Deshalb muss die Ausbildung zum neu eingeführten Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters möglichst schnell beginnen“, sagte Ministerin Steffens in Düsseldorf.
 
Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Bundesländer die notwendigen Voraussetzungen für den Start der neuen Ausbildung geschaffen. Neben gesetzlichen Novellierungen und verordnungsrechtlichen Anpassungen wurde unter anderem die Finanzierung der Ausbildung geregelt. Nun müssen die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes und die Krankenkassen als Kostenträger die finanziellen Mittel für die Ausbildung in der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst berücksichtigen, damit Notfallsanitäterinnen und
-sanitäter ausgebildet werden können. Längere Verzögerungen in diesem Prozess könnten dazu führen, dass nicht ausreichend ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. „Es darf kein Fachkräftemangel im Rettungswesen entstehen. Die Gespräche vor Ort erfordern Kooperationsbereitschaft und Verständnis, um zu bedarfsgerechten, wirtschaftlich und fachlich tragbaren Lösungen zu gelangen“, sagte Steffens auf dem Symposium.
 
Zu den weiteren Schwerpunkthemen der Fachveranstaltung gehörten die Qualitätssicherung (z.B. Dokumentation, Datenschutz und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes) sowie Hygieneanforderungen. Diskutiert wurde auch, welche Anforderungen die immer älter werdende Gesellschaft an das Rettungswesen stellt. „Wir werden im Rettungswesen auch in Zukunft vielfältige Aufgaben vor uns haben. Das Symposium Rettungswesen bietet eine weitere Möglichkeit für Diskussionen und fachlichen Austausch“, sagte Ministerin Steffens.

Hintergrund:

  • Das seit 2014 geltende Notfallsanitätergesetz des Bundes regelt die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern, enthält jedoch keine Vorgaben zur Finanzierung der Ausbildung. Das Gesetz erweitert die Fachkompetenzen des Rettungsdienst-personals, da die Anforderungen an die Fachkräfte gestiegen sind. Die Ausbildung führt zu einem nicht-ärztlichen Beruf im Rettungsdienst auf hohem Niveau. Mittelfristig wird der Beruf der Rettungsassistentin bzw. des Rettungsassistenten durch das neue Berufsbild abgelöst.
  • Um die neue Ausbildung in Landesrecht umzusetzen, musste unter anderem das Rettungsgesetz NRW novelliert werden und ist seit April 2015 in Kraft. Weitere notwendige Voraussetzungen, die das Land geschaffen hat:
    •  Anpassung Zuständigkeitsverordnung Heilberufe
    • Veröffentlichung Ausführungsbestimmungen Teil I (Ergänzungsausbildung für Rettungsassistentinnen und -assistenten) und Teil II (Vollausbildung)
    • Sicherung der Ausbildungsfinanzierung, in dem eine Lösung mit Kostenträgern und kommunalen Spitzenverbänden erzielt wurde
  • Zurzeit wird ein landeseinheitlicher Rahmenlehrplan für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter erarbeitet
 

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