Ministerin Steffens: 65 Millionen Euro für Verbesserung der professionellen Pflege – Förderung der NRW.BANK aufgrund starker Nachfrage erhöht
Aufgrund der starken Nachfrage durch Träger von Pflegeeinrichtungen nach zinsgünstigen Krediten für die Modernisierung und Sanierung hat die NRW.BANK die Fördermittel in diesem Jahr erhöht. „Das Mittelkontingent des Förderprogramms NRW.BANK.Pflege und Betreuung wurde noch in diesem Jahr von 50 Millionen auf 65 Millionen Euro erhöht“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Damit werden wichtige Investitionen in die Zukunft einer guten Pflege in NRW nachhaltig unterstützt.“
Aufgrund der starken Nachfrage durch Träger von Pflegeeinrichtungen nach zinsgünstigen Krediten für die Modernisierung und Sanierung hat die NRW.BANK die Fördermittel in diesem Jahr erhöht.
„Das Mittelkontingent des Förderprogramms NRW.BANK.Pflege und Betreuung wurde noch in diesem Jahr von 50 Millionen auf 65 Millionen Euro erhöht“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Damit werden wichtige Investitionen in die Zukunft einer guten Pflege in NRW nachhaltig unterstützt.“
Seit 2015 stehen in dem Förderprogramm nach einer Entscheidung des Landeskabinetts und der NRW.BANK jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung, um die Modernisierung und Sanierung von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung zu fördern. Auch Ersatzneubauten und die Umgestaltung in alternative Pflege- und Betreuungsangebote sind förderfähig. Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Kredite mit konkret auf Pflegeimmobilien abgestimmten Kreditbedingungen. Während die Förderbeträge im ersten Jahr noch eher schleppend abgerufen wurden, liegt die Mittelbindung für 2016 nach Informationen der NRW.BANK bereits so hoch, dass das Fördermittelkontingent noch für 2016 jetzt auf 65 Millionen Euro erhöht wurde.
„Mit dieser Erhöhung des Mittelkontingents unterstützt das Land mit seiner Förderbank einmal mehr die Sicherung einer guten und an den Wünschen der Menschen orientierten Pflege und Betreuung in Nordrhein-Westfalen. Die Inanspruchnahme zeigt, dass sich auch die Träger ihrer Verantwortung und der Handlungserfordernisse bewusst sind. Bis zum Jahr 2018 müssen beispielsweise alle Einrichtungen über mindestens 80 Prozent Einzelzimmer verfügen. Hier wird es für die Träger höchste Zeit, wenn ihre Einrichtungen die kommenden Anforderungen noch nicht erfüllen“, betonte Ministerin Steffens. „Die deutlich zunehmende Investitionstätigkeit deutet aber darauf hin, dass sich immer mehr Einrichtungen, die noch Nachholbedarf haben, jetzt auf den Weg machen. Damit zeigen die verbesserten Refinanzierungsbedingungen für Modernisierungen, die der Landtag 2014 im neuen Alten- und Pflegegesetz festgelegt hat, bereits Wirkung.“
Hintergrundinformationen
- Bis 2018 läuft das Förderprogramm. Neue Mindeststandards in Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 31.7.2018 erfüllt sein. Die maximale Darlehenssumme pro Einrichtung beträgt 5 Millionen Euro.
- Die Laufzeit ist mit 26 Jahren auf die „Abschreibungsfristen“ des neuen Alten- und Pflegegesetzes für Modernisierungen (25 Jahre) abgestimmt und ermöglicht in der Bauphase zudem ein tilgungsfreies „Anlaufjahr“. Das Programm ist auch mit einer Laufzeit und Zinsbindung von acht Jahren für Einrichtungsinvestitionen möglich.
- Antragberechtigt sind alle Träger von stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen, unabhängig davon, ob sie gewerbliche, kommunale, private, gemeinnützige oder kirchliche Anbieter sind.
- Ausführliche Informationen zum Förderangebot bei der NRW.BANK unter www.nrwbank.de/pflege
Kontakt
Pressekontakt
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Telefon: | 0211 8618-4338 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] mhkbg.nrw.de |
Bürgeranfragen
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Telefon: | 0211 8618-50 |
---|---|
E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |