Ministerin Schwall-Düren begrüßt neue NRW-Mitglieder im Ausschuss der Regionen der EU in Brüssel

28. September 2012
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Der Rat der Europäischen Union hat in Brüssel zwei Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen (AdR) bei der Europäischen Union ernannt. Bis zum Ende der derzeit laufenden Mandatsperiode (Januar 2015) ist Markus Töns als Mitglied und Stefan Engstfeld als stellvertretendes Mitglied im AdR vertreten.

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Der Rat der Europäischen Union hat in Brüssel zwei Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen (AdR) bei der Europäischen Union ernannt. Bis zum Ende der derzeit laufenden Mandatsperiode (Januar 2015) ist Markus Töns als Mitglied und Stefan Engstfeld als stellvertretendes Mitglied im AdR vertreten. NRW-Europaministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Ich freue mich sehr, dass Nordrhein-Westfalen mit Markus Töns und Stefan Engstfeld eine starke Stimme im AdR hat. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die regionalen Interessen von NRW etwa in der Wirtschafts- und Umweltpolitik genauso wie die Durchsetzung eines sozialen Europa und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Gerade in Zeiten der Krise müssen wir verstärkt auf die Europakommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern setzen und Fragen der Unionsbürgerschaft diskutieren.“

Innerhalb der EU vertritt der Ausschuss der Regionen seit 1994 die Interessen der Regionen (das sind in Deutschland die Bundesländer) und lokalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise und ihre Verbände). Der AdR gründet sich auf die politische Erfahrung seiner 344 Mitglieder auf innerstaatlicher Ebene und ihre Sachkenntnis in regionalen und lokalen Fragen. Die Mitglieder leben und arbeiten als Mandatsträger „vor Ort“ in ihren Regionen und Kommunen und kommen zu jährlich sechs Plenartagungen und einigen Sitzungen der insgesamt sechs Fachkommissionen des AdR in Brüssel zusammen. Darauf bezieht sich der Anspruch des AdR, die EU-Einrichtung mit der größten Bürgernähe zu sein. Nordrhein-Westfalen mit seinen rund 18 Millionen Einwohnern wäre bei Eigenständigkeit der siebtgrößte Mitgliedstaat der EU. Im europäischen Sinne aber ist das Land eine der nahezu 300 Regionen.

Der Ausschuss der Regionen nimmt über das so genannte „Konsultationsverfahren“ am Rechtsetzungsprozess der Europäischen Union teil. Das bedeutet, dass die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament in einer Reihe von wichtigen Politikbereichen verpflichtet sind, eine Stellungnahme des AdR zu ihren Vorhaben einzuholen. Der Ausschuss der Regionen kann aber auch von sich aus tätig werden. Dann gibt er eine „Initiativ-Stellungnahme“ ab.

Der AdR ist auch einer der Hüter des Subsidiaritätsprinzips. Dieses bestimmt, dass die Europäische Union nur dann eine Regelungsbefugnis hat, wenn die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nicht selbst in der Lage sind, die Aufgaben besser vor Ort zu regeln. Der Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft getreten ist, erweitert die Kompetenzen des Ausschusses der Regionen. Danach steht ihm unter anderem ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof zu für den Fall, dass das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird. Das Klagerecht gilt auch, wenn sich der AdR in seinen eigenen Rechten verletzt sieht.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

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