Ministerin Schulze: Rückenwind für unsere Hochschulen beim Einwerben von EU-Fördermitteln / Förderprogramm „Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW“ erfolgreich gestartet
Das Wissenschaftsministerium hat zehn nordrhein-westfälischen Hochschulen eine „Anschubfinanzierung zur Beantragung von EU-Fördermitteln in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften" mit einem Fördervolumen von mehr als 100.000 Euro bewilligt.
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:
Das Wissenschaftsministerium hat zehn nordrhein-westfälischen Hochschulen eine „Anschubfinanzierung zur Beantragung von EU-Fördermitteln in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften" mit einem Fördervolumen von mehr als 100.000 Euro bewilligt. „Die Trauben der EU-Förderung hängen hoch. Wir stärken unsere Geistes- und Gesellschaftswissenschaften bei der Vorbereitung und Beantragung von Forschungsvorhaben“, so Ministerin Schulze.
Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW“ konnten die nordrhein-westfälischen Hochschulen eine Anschubfinanzierung in Höhe von jeweils bis zu 20.000 Euro für das Verfassen von Projektanträgen aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm der EU beantragen. Die Anschubfinanzierung soll es den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, Kooperationen anzubahnen, Workshops mit ihren Projektpartnern aus anderen EU-Ländern durchzuführen oder Hilfskräfte zur Unterstützung bei der Erstellung des Antrags einzustellen. Anträge eingereicht haben die RWTH Aachen, die Universitäten Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Wuppertal sowie die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen.
„Ich wünsche den Vorhaben Glück im Verfahren und den Erfolg im Wettbewerb um die EU-Mittel“ sagte Ministerin Schulze und verwies auf ihr Ziel, die Stärken der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer an NRW-Hochschulen weiter auszubauen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.
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