Ministerin Scharrenbach: Heimat-Förderung startklar – 150 Millionen Euro, um zu fördern, was Menschen verbindet
Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in den Regionen. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen.
„Das landeseigene Förderprogramm ‚Heimat.Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet‘ ist startklar: Bis 2022 stehen rund 150 Millionen Euro für die Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Bei ,Heimat´ geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Nur eine Politik, die wertschätzt, was Menschen jeden Tag in unserem Land im Großen und vielmehr im Kleinen leisten, wird dazu beitragen, dass Heimat bewahrt und gleichzeitig für die Zukunft gestaltet werden kann“, so Ministerin Ina Scharrenbach.
Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in den Regionen. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen.
Die für eine Antragsstellung benötigten Formulare und ergänzende Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar:
www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm
Anträge für die Elemente Heimat-Scheck und Heimat-Preis können zudem online gestellt werden. Das Online-Verfahren vereinfacht die Antragsstellung und beschleunigt die Bearbeitung von Anträgen durch die Bezirksregierungen.
„Wir fördern, was Menschen verbindet. Heimat zu haben heißt, unsichtbare Wurzeln in sich zu tragen – egal wo ein Mensch herkommt, egal wo sie oder er hingeht. Heimat wird vor allem vor Ort gestaltet und geprägt. Wir unterstützen mit unserem Programm diejenigen, die sich für ihre Heimat einsetzen und das Kostbarste geben: ihre Zeit. Tagtäglich setzen sich in unserem Land ehrenamtliche Frauen und Männer für den Erhalt von Traditionen, für die Pflege des Brauchtums, für die Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes und der Vielfalt ein. Sie stärken mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft und die Gemeinschaft in vielfältiger Art und Weise. Sie tragen dazu bei, dass unsere Traditionen und Werte bewahrt und nach vorne entwickelt werden und sie geben diese an die nächste Generation weiter. Wir wollen mit unseren fünf Elementen Möglichmacher und Identitätsstifter sein, Gutes verdoppeln, Besonderes bewahren und Verbundenheit mit den einzelnen Projekten zeigen“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach zum Start des Förderprogramms.
Hintergrund: Die fünf Elemente der Heimatförderung
Heimat-Scheck
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt werden.Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Deru Aufwand für Antragstellung und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann.
Heimat-Preis
Für innovative Heimatprojekte wird durch die Kommune ein vom Land finanzierter Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, kreisfreie Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden.Heimat-Werkstatt
Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein.Heimat-Fonds
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds“ erfolgt vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen von über 80.000 Euro gefördert werden.Heimat-Zeugnis
Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 Prozent (Private) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen.Kontakt
Pressekontakt
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Telefon: | 0211 8618-4338 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] mhkbg.nrw.de |
Bürgeranfragen
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Telefon: | 0211 8618-50 |
---|---|
E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |