Ministerin Schäfer und Ministerin Steffens: Der Künstlerinnenpreis NRW 2013 wird im Bereich Zeichnung verliehen

24. April 2013
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Zwei herausragende Künstlerinnen im Bereich Zeichnung sollen in diesem Jahr mit dem Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen gewürdigt werden. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro dotiert. Mit ihm will die Landesregierung das Gesamtwerk einer Zeichnerin würdigen. Der Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro soll an eine Nachwuchszeichnerin gehen.

Düsseldorf, 24.04.2013. Zwei herausragende Künstlerinnen im Bereich Zeichnung sollen in diesem Jahr mit dem Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen gewürdigt werden. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro dotiert. Mit ihm will die Landesregierung das Gesamtwerk einer Zeichnerin würdigen. Der Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro soll an eine Nachwuchszeichnerin gehen. Gemeinsam ausgelobt haben den Preis das Kulturministerium und das Emanzipationsministerium.

Erstmalig wird der Hauptpreis nicht ausgeschrieben, sondern die Hauptpreisträgerin in einem Nominierungsverfahren durch Vorschlagsrecht einer Fachjury ausgewählt. Neu ist auch, dass die Vergabe dieses Preises in diesem Jahr auf Künstlerinnen der EU-Länder ausgeweitet wird. "Der Künstlerinnenpreis soll durch die EU-weite Teilnahmemöglichkeit auch international weiter an Bedeutung gewinnen", erklärte Kulturministerin Ute Schäfer.

"Künstlerinnen sind in wichtigen Ausstellungen in der Disziplin Zeichnung leider noch immer unterrepräsentiert. Der Förderpreis soll nicht nur die Werke von kunstschaffenden Frauen würdigen, sondern er ist ein aktiver Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit", erklärte Emanzipationsministerin Barbara Steffens.

Für den Förderpreis können sich alle Zeichnerinnen bewerben, die entweder in Nordrhein-Westfalen geboren sind, hier leben oder arbeiten.

Im September entscheidet eine Fachjury über die Auswahl der Preisträgerinnen.

Kulturministerin Ute Schäfer wird die Preise im Dezember 2013 verleihen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 4. Juli 2013.

Der vom Frauenkulturbüro NRW e.V. organisierte Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen wird seit 1996 jährlich in einer anderen Sparte verliehen: Multimedia/ Neue Medien, Theaterliteratur, Komposition/ Neue Musik, Keramikkunst, Filmregie, Literatur, Fotografie, Popularmusik, Bildhauerei/ Installation, Kamera, Illustration, Theaterregie, Choreografie/ Zeitgenössischer Tanz, Malerische Positionen, Baukunst, Performance und Freie Szene der Darstellenden Künste.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsunterlagen unter: www.frauenkulturbuero-nrw.de