Ministerin Schäfer: Zweiter Landeskrippen­gipfel im Familienministerium – Konstruktiver Dialog über den Endspurt beim U3-Ausbau

30. August 2012
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Als „konstruktiven Dialog über den Endspurt beim U3-Ausbau“ hat Familienministerin Ute Schäfer den zweiten Landeskrippengipfel in Düs­seldorf bezeichnet. „Mir war es wichtig, noch mal alle am U3-Ausbau Beteiligten an einen Tisch zu holen, um an die guten und intensiven Ge­spräche des ersten NRW-Krippengipfels anzuknüpfen. Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Le­bensjahr auf einen Betreuungsplatz in Kraft. Damit bleibt noch rund ein Jahr, um so viele U3-Plätze wie möglich zu schaffen. Deshalb haben wir über die Herausforderungen und Perspektiven für das kommende Jahr gesprochen“, erklärte Schäfer.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt mit:

Als „konstruktiven Dialog über den Endspurt beim U3-Ausbau“ hat Familienministerin Ute Schäfer den zweiten Landeskrippengipfel in Düs­seldorf bezeichnet. „Mir war es wichtig, noch mal alle am U3-Ausbau Beteiligten an einen Tisch zu holen, um an die guten und intensiven Ge­spräche des ersten NRW-Krippengipfels anzuknüpfen. Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Le­bensjahr auf einen Betreuungsplatz in Kraft. Damit bleibt noch rund ein Jahr, um so viele U3-Plätze wie möglich zu schaffen. Deshalb haben wir über die Herausforderungen und Perspektiven für das kommende Jahr gesprochen“, erklärte Schäfer.

Die Ministerin hatte bereits im vergangenen Jahr Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Träger, der Eltern und aller Landtagsfraktionen zu einem ersten Landeskrippengipfel eingeladen. Damals wurden neben der zentralen Frage nach der Verteilung der zusätzlichen Landesmittel auch weitere Aspekte besprochen, die den Ausbau behindern. Dabei stieß der Vor­schlag der Ministerin, eine Task Force zum U3-Ausbau im Familienmi­nisterium einzurichten, auf große Zustimmung. Die Task Force unter­stützt seitdem Kommunen und Träger ganz konkret bei einzelnen Prob­lemstellungen vor Ort. „Sie hat mittlerweile zahlreiche, sehr nützliche Erfahrungen gesammelt, wo noch Unsicherheiten oder Hindernisse beim U3-Ausbau bestehen. Auch darüber haben wir in der heutigen Runde gesprochen“, sagte Schäfer.

Unsicherheiten nehme sie unter anderem bei der Frage nach den Grup­penformen und Gruppengrößen wahr. Träger berichteten von Einrich­tungen, die entsprechend der Raumempfehlungen und mit entspre­chend mehr Personal zwar zwei bis drei Kinder mehr hätten aufnehmen können, dann aber bei einer Aufstockung oder Teilung der Gruppen die Empfehlungen für die Gruppengrößen entweder  über- oder unter­schritten hätten. Deshalb wies die Ministerin noch mal auf die beste­hende Gesetzeslage hin. „Wenn die räumlichen Voraussetzungen stim­men und entsprechend mehr Personal eingestellt wird, dürfen auch mehr Kinder in eine Gruppe aufgenommen werden. Eines allerdings ist klar: Nordrhein-Westfalen hat im Bundesländervergleich bei den unter Dreijährigen die beste Betreuungsrelation. Dabei wird es auch bleiben. Um es auf eine einfache und anschauliche Formel zu bringen: Mehr Kinder gleich mehr Personal. Daran werden wir nicht rütteln. Quantität darf nicht vor Qualität gehen“, sagte Schäfer.

Darüber hinaus bestätigte die Ministerin auf Anfrage auch noch mal, dass befristete Betriebsgenehmigungen in der Regel unbürokratisch verlängert würden.
Schäfer verwies außerdem darauf, dass auch Kommunen, die sich in Haushaltssicherung oder im Nothaushalt befänden, die vom Land für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellten Mittel beantragen könnten, um in neue Plätze für unter Dreijährige zu investieren. „Da der U3-Ausbau zu den pflichtigen kommunalen Aufgaben gehört, gibt es hier keine kommunalaufsichtlichen Bedenken. Selbst Kommunen ohne geneh­migtes Haushaltssicherungskonzept, also so genannte Nothaushalts­kommunen, dürfen die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitio­nen und Betriebskosten von neuen U3-Plätzen auch vor der Geltung des Rechtsanspruchs 2013 aufbringen“, erklärte Schäfer.
Ferner informierte die Ministerin die Runde über Signale vom Bund, die darauf hindeuten, dass die Bundesmittel, die im Rahmen des Fiskal­pakts für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt werden sollen, auch für Maßnahmen verwendet werden können, mit denen bereits ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurde. Dafür hatte sich Nordrhein-Westfalen beim Bund stark gemacht.

Schäfer richtete einen erneuten Appell an die Kommunen und Träger, auch während des laufenden Kindergartenjahres jeden bereits neu ge­schaffenen U3-Platz zu besetzen. „In vielen Kindertageseinrichtungen gibt es Wartelisten mit Kindern unter drei Jahren, die dringend einen Platz benötigen. Ihre Eltern rechnen fest damit, dass der Ausbau weiter an Dynamik gewinnt. Diese Familien dürfen wir nicht vor der geschlos­senen Tür stehen lassen. Jeder neue Platz sollte sofort besetzt werden“, appellierte Schäfer.

Hintergrundinformationen

Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 117.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Ab dem 1. August 2013 müssen die Kom­munen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Le­bensjahres erfüllen. Um die für NRW auf dem Bundeskrippengipfel 2007 vereinbarte landesdurchschnittliche Bedarfsquote von 32 Prozent erfül­len zu können, müssen insgesamt rund 144.000 U3-Plätze zur Verfü­gung stehen. Bis 2013 müssen demnach in Nordhrein-Westfalen noch rund 27.000 Plätze geschaffen werden.

Auf dem Krippengipfel des Bundes 2007 haben Bund, Länder und Kommunen vereinbart, sich die Kosten für den U3-Ausbau zu teilen: Ein Drittel der Kosten sollte vom Bund, ein Drittel von den Ländern und ein Drittel von den Kommunen übernommen werden. Der Bund hat Nord­rhein-Westfalen für den Ausbau von U3-Plätzen bis 2013 rund 480 Milli­onen Euro zur Verfügung gestellt. In Nordrhein-Westfalen wurden bis zum Regierungswechsel 2010 keine eigenen zusätzlichen Landesmittel in den U3-Ausbau investiert. Nach dem Regierungswechsel 2010 hat das Land ein eigenes Landesinvestitionsprogramm zum U3-Ausbau in Höhe von 400 Millionen Euro aufgelegt, das in diesem Haushalt um weitere 40 Millionen Euro aufgestockt wird.

Darüber hinaus wird das Land bis 2018 die Kommunen beim U3-Aus­bau nach derzeitigen Berechnungen mit Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Da­von werden rund 1,2 Milliarden durch die Neuverteilung der Umsatz­steuer finanziert.

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