Ministerin Schäfer zur Findungskommission des Düsseldorfer Schauspielhauses
Zur Findungskommission für eine neue Intendanz des Düsseldorfer Schauspielhauses erklärt Kulturministerin Ute Schäfer: „Die Entscheidung von Herrn Prof. Goebbels, Herrn Prof. Zehelein, Frau Büdenhölzer und Herrn Müller, aus der Findungskommission für eine neue Intendanz des Düsseldorfer Schauspielhauses auszutreten, bedauere ich sehr. Für Ihre Beweggründe habe ich aber großes Verständnis. Eine Findungskommission hat die Aufgabe, im kleinen Kreis unter Wahrung absoluter Diskretion Findungsgespräche zu führen. Sie sollte ein geschützter Raum sowohl für die Mitglieder als auch die Interessenten sein. Gezielte Indiskretionen untergraben jedes Bemühen eines ernstzunehmenden Auswahlverfahrens und gefährden auch das Renommee der Kommissionsmitglieder. Das ist inakzeptabel. Damit ist für mich die Arbeit der Kommission gescheitert."
Zur Findungskommission für eine neue Intendanz des Düsseldorfer Schauspielhauses erklärt Kulturministerin Ute Schäfer heute (15.04.2013) in Düsseldorf:
„Die Entscheidung von Herrn Prof. Goebbels, Herrn Prof. Zehelein, Frau Büdenhölzer und Herrn Müller, aus der Findungskommission für eine neue Intendanz des Düsseldorfer Schauspielhauses auszutreten, bedauere ich sehr. Für Ihre Beweggründe habe ich aber großes Verständnis. Eine Findungskommission hat die Aufgabe, im kleinen Kreis unter Wahrung absoluter Diskretion Findungsgespräche zu führen. Sie sollte ein geschützter Raum sowohl für die Mitglieder als auch die Interessenten sein. Gezielte Indiskretionen untergraben jedes Bemühen eines ernstzunehmenden Auswahlverfahrens und gefährden auch das Renommee der Kommissionsmitglieder. Das ist inakzeptabel. Damit ist für mich die Arbeit der Kommission gescheitert. Es gibt offenbar Kräfte, die nicht wollen, dass gemeinsam mit unabhängigen Fachleuten ergebnisoffen nach der bestmöglichen Lösung für das Düsseldorfer Schauspielhaus gesucht wird. Das weitere Vorgehen werde ich in den nächsten Tagen mit dem Oberbürgermeister als derzeitigem Vorsitzenden des Aufsichtsrates besprechen. Eine zügige Sondersitzung des Aufsichtsrates ist unter den gegebenen Umständen unumgänglich.“
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