Ministerin Löhrmann zur 1. Vize-Präsidentin der KMK gewählt / 340. Kultusministerkonferenz

7. Dezember 2012
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Sylvia Löhrmann, stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Schule und Weiterbildung, ist bei der 340. Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur neuen 1. Vize-Präsidentin gewählt worden. Das Präsidium wird jeweils für ein Jahr gewählt.

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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung mit:

Sylvia Löhrmann, stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Schule und Weiterbildung, ist bei der 340. Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur neuen 1. Vize-Präsidentin gewählt worden. Das Präsidium wird jeweils für ein Jahr gewählt. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe, die in eine Zeit fällt, in der wir bundesweit wichtige Weichen für die Bildungspolitik in Deutschland stellen werden“, sagte Ministerin Löhrmann. Als wichtige Themen des kommenden Jahres nannte die neue stellvertretende KMK-Präsidentin die Herausforderungen der Inklusion, den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen sowie der Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler.

Bei ihrer Plenarsitzung legte die KMK außerdem eine Empfehlung vor, außerunterrichtlich erbrachte Leistungen in der Sekundarstufe I anzuerkennen. Das können beispielsweise die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben oder Leistungen in der kulturellen Bildung oder Praktikumsleistungen sein. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer eigenen bildungspolitischen Verantwortung, in welcher Form sie diese Empfehlung umsetzen werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, diese als eigenständige Note für ein Fach oder als Teilleistung im Rahmen einer Fachnote zu beurteilen. Das Schulministerium erarbeitet dazu zurzeit eine entsprechende Regelung.

Die KMK stimmte darüber hinaus einem Vertrag zwischen den Ländern und den Rechteinhabern zu, der Lehrerinnen und Lehrern künftig erlaubt, neben analogen Kopien auch digitale Kopien kleiner Teile von Unterrichtswerken für ihren Unterricht herzustellen. Schulministerin Löhrmann begrüßte die neue Regelung: „Die Vereinbarung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Rechteinhabern und den Schulen und schützt gleichzeitig die Interessen der Rechteinhaber. Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein hohes Gut, dem die Schulen verpflichtet sind. Die viel kritisierte Plagiatssoftware wird damit endgültig ad acta gelegt.“

Auch die Berichtspflichten der Schulen und der Länder werden gestrichen. Die Inhalte dürfen ausgedruckt oder digital an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden, nicht aber an Dritte.


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