Ministerin Löhrmann: „Wir machen unsere Grundschullandschaft nachhaltig zukunftsfest“ / Landtag beschließt 8. Schulrechtsänderungsgesetz
Mit breiter Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag das 8. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und damit den Weg frei gemacht zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Mit breiter Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag das 8. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und damit den Weg frei gemacht zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots. Schulministerin Löhrmann dankte den Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Piraten und erklärte: „Dieser Tag ist ein großer Tag für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen und für die den schulpolitischen Konsens tragenden Fraktionen.“ Ministerin Löhrmann betonte, dass das Gesetz in einem umfassenden Dialog entstanden sei: „Anregungen und Bedenken, die von Eltern, schulischen Verbänden und den Schulträgern vorgetragen wurden, haben wir ernst genommen und in vielerlei Hinsicht berücksichtigt. Wir tragen dem Prinzip ‚Kurze Beine – kurze Wege‘ Rechnung und machen unsere Grundschullandschaft nachhaltig zukunftsfest“, so die Ministerin.
Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der demografische Wandel für einen erheblichen Rückgang der Schülerzahlen gerade in den Grundschulen sorgt. Gleichzeitig sind in den letzten Jahren die Unterschiede bei den Größen der Eingangsklassen an den Grundschulen gewachsen. Das hat zu Ungerechtigkeiten zwischen Kommunen und einzelnen Schulen bei der Unterrichts- und Lehrerversorgung geführt.
Die Novelle geht auf den Schulkonsens vom 19. Juli 2011 zurück. Darin hatten sich die Parteien von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter anderem darauf verständigt, kleine wohnungsnahe Grundschulstandorte möglichst zu erhalten. „Die Landesregierung steht zum schulpolitischen Konsens und setzt diesen konsequent um“, betonte die Ministerin.
Die Regelungen im Einzelnen:
Grundschulen müssen zukünftig eine Mindestgröße von 92 Schülerinnen und Schülern haben. Grundschulen, die darunter fallen, können nur als Teilstandort bis zu einer Mindestgröße von 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden. In Ausnahmefällen können mit Genehmigung der oberen Schulaufsicht auch Teilstandorte mit weniger als 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden. Die einzige Grundschule in einer Gemeinde genießt besonderen Schutz. Für sie gilt eine Mindestzahl von 46 Schülerinnen und Schülern als Voraussetzung für die Fortführung.
Die Klassen in den Grundschulen werden insgesamt kleiner. Der Klassenfrequenzrichtwert wird in mehreren Schritten von derzeit 24 auf 22,5 im Schuljahr 2015/16 abgesenkt. Ministerin Löhrmann: „Dafür geben wir rund 1.700 Lehrerstellen in die Grundschulen. Das ist gut investiertes Geld, denn in der Grundschule wird das Fundament der Schullaufbahn unserer Kinder gelegt.“
Durch die Einführung des neuen Steuerungsinstruments einer kommunalen Klassenrichtzahl wird landesweit eine gerechtere Klassenbildung erreicht. Künftig bestimmt allein die Schülerzahl in den Eingangsklassen die maximale Zahl der Eingangsklassen, die in einer Kommune gebildet werden können. Dazu wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen des kommenden Schuljahres durch 23 geteilt. Kleinere Kommunen erhalten dabei durch günstigere Rundungsregeln etwas mehr Spielräume bei der Klassenbildung als große. „Durch die kommunale Klassenrichtzahl erhalten die Kommunen mehr Flexibilität und größere Gestaltungsmöglichkeiten. Insgesamt wird die Klassengröße über das Land deutlich gleichmäßiger verteilt, heute noch bestehende regionale Unterschiede und Ungerechtigkeiten werden zum großen Teil abgebaut“, so die Ministerin.
Grundschulverbünde müssen spätestens fünf Jahre nach Errichtung in einer einheitlichen Organisation unterrichten, d.h. entweder jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen. Auf Antrag der Schulen soll die obere Schulaufsicht Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. „Mit dieser Ausnahmeregelung tragen wir dem Wunsch vieler Grundschulen Rechnung, die an ihren bewährten pädagogischen Konzepten festhalten wollen“, erklärte Ministerin Löhrmann.
Die neuen Regelungen gelten zum Schuljahr 2013/14. Sie können von den Kommunen also schon ab jetzt bei der Planung für das nächste Schuljahr angewendet werden.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.
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