Ministerin Löhrmann: Bildungsbiografie ohne Brüche / PRIMUS: Neuer Schulversuch vereint Grundschule mit weiter­führender Schule

29. Juni 2012
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Das Schulministerium startet zum Schuljahr 2013/14 einen neuen Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen. Bis zu 15 Schulen können den Zusammenschluss von Grundschulen mit weiterführenden Schulen zu einer von Jahrgangsstufe 1 bis 10 durchgehenden Schule über einen Zeitraum von zehn Schuljahren erproben.

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Das Schulministerium startet zum Schuljahr 2013/14 einen neuen Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen. Bis zu 15 Schulen können den Zusammenschluss von Grundschulen mit weiterführenden Schulen zu einer von Jahrgangsstufe 1 bis 10 durchgehenden Schule über einen Zeitraum von zehn Schuljahren erproben. Grundlage dafür sind entsprechende Vereinbarungen im Rahmen des Schulkonsens und das von CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Schulgesetz. Schulministerin Sylvia Löhrmann sagte: „Wir wollen Erkenntnisse darüber gewinnen, in welcher Weise die Arbeit der Grundschulen in die der weiterführenden Schulen einbezogen werden kann, und welche Auswirkungen das längere gemeinsame Lernen unter diesen besonderen Bedingungen auf das Lernverhalten, die Leistungsentwicklung und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler hat.“

„Wir werden beobachten“, so Löhrmann weiter, „ob durch PRIMUS-Schulen die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden, und ob Schülerinnen und Schüler dadurch zu besseren Abschlüssen geführt werden können.“ Beteiligen können sich grundsätzlich alle Schulformen der Sekundarstufe I.

Unter wissenschaftlicher Begleitung soll erprobt werden, wie im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die sich wandelnde Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes finanzierbares Schulangebot ermöglicht werden kann. Dabei wird auch untersucht, welche Rolle die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Anforderungen in städtischen Ballungszonen einerseits und im ländlichen Raum andererseits spielen.

Der Unterricht wird in allen Klassen ohne äußere Leistungsdifferenzierung integriert in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen erteilt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Ziel ist es, Bildungsbiographien ohne Brüche zu ermöglichen. Ebenso wie bei den Sekundarschulen sichern auch die Schulen in diesem Schulversuch durch eine Kooperationsvereinbarung mit der gymnasialen Oberstufe mindestens einer anderen weiterführenden Schule, dass die Schülerinnen und Schüler bei entsprechender Qualifikation dort die allgemeine Hochschulreife erwerben können.

Schulträger können ab sofort über die Bezirksregierungen Anträge auf Teilnahme am Schulversuch für das Schuljahr 2013/2014 stellen.

Zum Schuljahr 2014/15 ist ein weiterer Antragstermin vorgesehen.
 

Weitere Informationen unter www.schulministerium.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867 3505 oder -3506.

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