Ministerin Kampmann: Bei Computerspielen als Weihnachtsgeschenke immer die Altersfreigabe beachten

11. Dezember 2015
Bild Gaming-Controller in Hand (blau)

Kinder- und Jugendministerin Christina Kampmann empfiehlt Eltern und Großeltern beim Kauf von Computerspielen besonders auf die richtige Altersfreigabe zu achten. „Wer zu Weihnachten Video- und Computerspiele verschenken will, sollte sich immer an die Altersfreigaben halten, die auf der Verpackung stehen“, sagte Kampmann. Oftmals stünden Spiele auf dem Wunschzettel von Kindern und Jugendlichen, die für ihr Alter nicht geeignet seien.

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Kinder- und Jugendministerin Christina Kampmann empfiehlt Eltern und Großeltern beim Kauf von Computerspielen besonders auf die richtige Altersfreigabe zu achten. „Wer zu Weihnachten Video- und Computerspiele verschenken will, sollte sich immer an die Altersfreigaben halten, die auf der Verpackung stehen“, sagte Kampmann. Oftmals stünden Spiele auf dem Wunschzettel von Kindern und Jugendlichen, die für ihr Alter nicht geeignet seien.
 
Deshalb sei es wichtig, die farbigen Alterskennzeichen der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK) auf der Vorderseite der Verpackung zu beachten. Alle so gekennzeichneten Video- und Computerspiele seien in einem bundesweit einheitlichen Verfahren von unabhängigen Jugendschutz-Sachverständigen geprüft worden.
 
Das USK-Alterskennzeichen stellt jedoch keine pädagogische Bewertung dar, sondern dient ausschließlich dem Jugendschutz. Informationen darüber, ob ein Spiel auch pädagogisch wertvoll ist, gibt es auf der Internetseite des Spieleratgebers NRW. Unter Anleitung erfahrener Medienpädagoginnen und -pädagogen testen hier junge Menschen aktuelle Spiele und stellen ihre Beurteilungen für andere zur Verfügung.
 
Unter www.spieleratgeber-nrw.de sind mittlerweile rund 1.000 Spielbewertungen von A bis Z veröffentlicht. „Eltern sollten wissen, wo sich ihre Kinder aufhalten. Das gilt auch für die virtuellen Spielwelten. Wir fördern den Spieleratgeber, damit Kinder und Eltern sich bereits vor dem Kauf informieren können“, sagte die Ministerin.
Ministerin Kampmann appellierte auch an den Einzelhandel, gerade im Weihnachtsgeschäft besonders darauf zu achten, dass Spiele nur entsprechend der Altersfreigaben abgegeben werden dürfen.
 
Weitere Informationen: www.mfkjks.nrw.de

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