Minister werben gemeinsam für die deutsche Staatsangehörigkeit / Innenminister Jäger und Integrationsminister Schneider: „Sie gehören zu diesem Land“

11. Dezember 2012
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Viele junge Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit stehen zurzeit vor einer schweren Entscheidung: Als in Deutschland geborene Kinder von hier lebenden Einwanderern und Einwanderinnen müssen sie sich laut Gesetz für einen ihrer Pässe entscheiden und den anderen abge­ben. Deshalb erhalten sie demnächst Post aus der Landeshauptstadt.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:

Viele junge Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit stehen zurzeit vor einer schweren Entscheidung: Als in Deutschland geborene Kinder von hier lebenden Einwanderern und Einwanderinnen müssen sie sich laut Gesetz für einen ihrer Pässe entscheiden und den anderen abge­ben. Deshalb erhalten sie demnächst Post aus der Landeshauptstadt. Mit einem persönlichen Anschreiben werben Innenminister Ralf Jäger und Integrationsminister Guntram Schneider darin für die deutsche Staatsangehörigkeit. „Wir laden die jungen Menschen ein, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten“, erklärten die beiden Minister. Denn „sie sind hier aufgewachsen, sie leben hier und gehören zu diesem Land.“

Nach geltendem Staatsangehörigkeitsrecht hat ein Großteil der ab 1990 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern neben der Staatsangehörigkeit ihrer Familie auch die deutsche erhalten, allerdings nur auf Zeit. Spätestens bis zum 23. Lebensjahr müssen sich die jungen Erwachsenen für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Fällt ihre Wahl auf die Staatsangehörigkeit der Eltern, geht die deutsche verloren. Gleiches gilt, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben wird. „Es wäre fatal, wenn die  jungen Men­schen die Zeit verstreichen lassen würden, ohne sich bewusst zu ent­scheiden. Dann besteht die Gefahr, dass sie den deutschen Pass auto­matisch verlieren“, so Innenminister Jäger.

„Uns ist bewusst, dass es für diese jungen Erwachsenen nicht leicht ist, sich von der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu lösen“, räumte Integra­tionsminister Guntram Schneider ein, „daher setzen wir uns als Landes­regierung auf Bundesebene auch für eine Modernisierung des Staats­angehörigkeitsrechts und die erweiterte Hinnahme von Mehrstaatigkeit ein.“ Das geltende Recht erfordere aber eine Entscheidung der jungen Menschen bis zum 23. Lebensjahr. Daher gelte es, ihnen bei der Ent­scheidungsfindung zu helfen. „Wichtig ist, dass sich die jungen Erwach­senen mit dem sogenannten Optionsverfahren beschäftigen und sich bei ihrer Einbürgerungsbehörde über den genauen Ablauf informieren“, erklärte Innenminister Jäger. „Ein Schreiben der Einbürgerungsbehörde, das allen Optionspflichtigen nach Vollendung des 18. Lebensjahres zu­geht, liefert hierzu wichtige Hinweise“, so Jäger.

Auch wenn das geltende Recht die doppelte Staatsangehörigkeit grund­sätzlich nicht zulasse, so Minister Schneider, sei es „in vielen Fällen trotzdem möglich, mithilfe der Ausnahmeregelungen beide Staatsbür­gerschaften zu behalten.“ Dies könne dann der Fall sein, „wenn eine Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder unzumutbar ist“, erläuterte Innenminister Jäger. Wenn sich die Ju­gendlichen nicht sicher seien, ob das auf sie zutrifft, appellierten die beiden Minister, sollten sie in jedem Fall „bis zum 21. Lebensjahr einen Antrag auf eine Beibehaltungsgenehmigung“ stellen.

Für beide Minister ist klar: Nordrhein-Westfalen ist stolz auf die kulturelle Vielfalt seiner Menschen, wie auch immer die Wahl der jungen Erwach­senen ausfällt. „Eine Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und unterstreicht die Verbun­denheit mit unserem Land“, so Jäger und Schneider.

Innenminister Jäger und Integrationsminister Schneider kündigten wei­tere gemeinsame Aktivitäten an, mit denen sie offensiv für die deutsche Staatsangehörigkeit werben wollen. „Es liegt im Interesse unseres Lan­des, dass Ausländerinnen und Ausländer, die bei uns leben und die Vo­raussetzungen erfüllen, ihre Chance zur Einbürgerung ergreifen und gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden“, so die Minister.“

Das gemeinsame Ministerschreiben finden Sie im Internet unter: http://www.mik.nrw.de/themen-aufga­ben/auslaenderfragen/staatsangehoerigkeit.html

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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