Minister Schneider: Inklusionsstärkungsgesetz soll Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen

4. November 2014
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Das Landeskabinett hat am 28. Oktober 2014 den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des nordrhein-westfälischen Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt. „Mit dem ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW wollen wir den Menschen mit Behinderungen in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben erleichtern“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf. „Unser Ziel ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern“, so Schneider weiter.

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Sozialminister stellt Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes vor

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Das Landeskabinett hat am 28. Oktober 2014 den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des nordrhein-westfälischen Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt. „Mit dem ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW wollen wir den Menschen mit Behinderungen in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben erleichtern“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf. „Unser Ziel ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern“, so Schneider weiter.

„Wir setzen konkrete Leitlinien, wie die Einrichtungen des Landes und der Kommunen die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen sollen“, sagte der Minister. Mit dem Gesetz strebe die Landesregierung einen grundlegenden Perspektivwechsel an, nämlich den modernen Behinderungsbegriff der UN-BRK im Landesrecht wie auch in den Köpfen zu verankern: „Von Menschen mit Behinderungen wird nicht länger verlangt, sich irgendwie an eine ‚Normgesellschaft’ anzupassen, also sich zu integrieren“, sagte Schneider. „Inklusion heißt, dass die soziale und physische Umwelt so gestaltet wird, dass alle Menschen gleichberechtigt und ohne besondere Anpassungsleistungen in einem inklusiven Gemeinwesen zusammenleben können.“

Das Inklusionsstärkungsgesetz enthält eine Fülle von Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken: So sollen hörbeeinträchtigte Eltern bei Elternsprechtagen und Elternabenden in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch die Bereitstellung von Gebärdendolmetschern unterstützt werden. Sehbehinderte und blinde Menschen sollen einen Rechtsanspruch erhalten, durch Wahlschablonen ihr Wahlrecht selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrzunehmen. Darüber hinaus wird das Instrument der „Leichten Sprache“ die Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten erleichtern, indem ihnen komplizierte Inhalte von Mitteilungen der Verwaltung in einfachen Worten erklärt werden.

Das Inklusionsstärkungsgesetz soll außerdem das selbstständige Wohnen von Menschen mit Behinderungen außerhalb von Heimen unterstützen. Um die Beantragung der hierzu erforderlichen Leistungen zu vereinfachen, werden nach dem Prinzip „alle Hilfen aus einer Hand“ dauerhaft nur noch die beiden Landschaftsverbände für diese Leistungen zuständig sein.

Das Inklusionsstärkungsgesetz ist auch ein Baustein zu einer inklusiven Rechtskultur. Mit dem Gesetz werden nur allgemeine Regelungen getroffen. Fachgesetzliche Regelungen sollen von vorne herein die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Dies ist zum Beispiel bereits durch Änderungen im Schulgesetz oder auf Bundesebene im Personenbeförderungsgesetz erfolgt.

Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums wird nun den Verbänden der Menschen mit Behinderungen zur Anhörung zugeleitet. Nach der Verbändeanhörung, an der rund 200 Organisationen beteiligt sind, wird die Landesregierung gegebenenfalls erforderliche Veränderungen an dem Entwurf vornehmen und diesen dann voraussichtlich Anfang 2015 in den Landtag einbringen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon: 0211 855-3118.

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