Minister Schneider: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn muss endlich kommen
Zu den von IT.NRW als Statistisches Landesamt vorgestellten Zahlen, nach denen 2010 bei jedem zehnten Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen der Bruttostundenlohn unter 8,50 Euro lag, erklärte Arbeitsminister Guntram Schneider: „Dies zeigt, wie dringend notwendig ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist, der bei 8,50 Euro pro Stunden beginnen muss. Dazu gibt es keine Alternative. Doch mit einem gesetzlichen Mindestlohn allein ist es nicht getan. Die aktuellen Zahlen zeigen auch, wie wichtig der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ und unsere Initiativen gegen Lohndumping und prekäre Beschäftigung sind“, betonte Minister Schneider.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
Zu den von IT.NRW als Statistisches Landesamt vorgestellten Zahlen, nach denen 2010 bei jedem zehnten Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen der Bruttostundenlohn unter 8,50 Euro lag, erklärte Arbeitsminister Guntram Schneider: „Dies zeigt, wie dringend notwendig ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist, der bei 8,50 Euro pro Stunden beginnen muss. Dazu gibt es keine Alternative. Doch mit einem gesetzlichen Mindestlohn allein ist es nicht getan. Die aktuellen Zahlen zeigen auch, wie wichtig der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ und unsere Initiativen gegen Lohndumping und prekäre Beschäftigung sind“, betonte Minister Schneider.
Es sei nicht hinnehmbar, dass in Nordrhein-Westfalen jeder zehnte Beschäftigte weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdiene. Der Minister forderte die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung gegen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn endlich aufzugeben. „Der Mindestlohn unterstreicht nicht nur die Würde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagte Schneider. „Es geht auch darum, im Zuge des sich immer weiter ausweitenden Billiglohnbereichs ein finanzielles Ausplündern des Staates und der Sozialkassen zu stoppen“, betonte er. Allein in NRW müsse der Staat rund eine halbe Milliarde Euro aufbringen, um die Niedriglöhne vollzeitbeschäftigter Erwerbstätiger soweit aufzustocken, damit ein existenzsicherndes Maß erreicht wird. Die Rechnung begleichen müssten letztlich die Steuerzahler. „Diese Entwicklung kann so nicht weitergehen“, sagte Schneider.
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