Minister Schneider: Bundesweit einmaliges Angebot zur Fachkräftesicherung / Neues Programm Beratung zur beruflichen Entwicklung / Förderung beim Bildungsscheck wird ab September vervierfacht

30. Juli 2013
Default Press-Release Image

Nordrhein-Westfalen intensiviert noch einmal die Bemühungen zur Fachkräftesicherung. Mit der „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ bietet NRW eine bundesweit einzigartige Unterstützung für Ratsuchende, die sich beruflich verändern wollen, beziehungsweise müssen oder auch schlicht in den Beruf zurückkehren möchten. Gleichzeitig können Zuwanderinnen und Zuwanderer das Angebot als Hilfestellung zur Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation nutzen. „Wir wollen in Nordrhein-Westfalen alle Potenziale nutzen, um Fachkräfte zu sichern. Das neue Angebot hilft dabei. Die Resonanz zeigt, dass es hier einen erheblichen Bedarf gibt“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. Ab dem 1. September erweitert das Arbeitsministerium zudem das seit Jahren bewährte Bildungsscheck-Programm. „Für zwei Jahre erhöhen wir den Zuschuss für Fortbildungen zur Qualifikation von maximal 500 auf 2000 Euro“, erklärte Minister Schneider. Beide Programme werden über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Nordrhein-Westfalen intensiviert noch einmal die Bemühungen zur Fachkräftesicherung. Mit der „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ bietet NRW eine bundesweit einzigartige Unterstützung für Ratsuchende, die sich beruflich verändern wollen, beziehungsweise müssen oder auch schlicht in den Beruf zurückkehren möchten. Gleichzeitig können Zuwanderinnen und Zuwanderer das Angebot als Hilfestellung zur Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation nutzen. „Wir wollen in Nordrhein-Westfalen alle Potenziale nutzen, um Fachkräfte zu sichern. Das neue Angebot hilft dabei. Die Resonanz zeigt, dass es hier einen erheblichen Bedarf gibt“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf.

Ab dem 1. September erweitert das Arbeitsministerium zudem das seit Jahren bewährte Bildungsscheck-Programm. „Für zwei Jahre erhöhen wir den Zuschuss für Fortbildungen zur Qualifikation von maximal 500 auf 2000 Euro“, erklärte Minister Schneider. Beide Programme werden über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert.

Die „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ ist im Januar 2013 sukzessive eingeführt worden und wird mittlerweile von über einhundert Beraterinnen und Beratern in 80 Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen angeboten. Dieses Angebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer mit beruflichem Veränderungswunsch, an Berufsrückkehrende, aber auch an Zuwanderinnen und Zuwanderer, denen eine Erstberatung zum Anerkennungsverfahren ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation angeboten wird. Hilfestellung gibt es dabei von der Begleitung bei Antragsformalitäten bis hin zur Vermittlung von notwendigen Ergänzungsqualifikationen. Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen im Mai dieses Jahres machen Beratungen von Zuwanderinnen und Zuwanderern bereits zehn Prozent aus. Insgesamt haben bis Juli bereits 1300 Ratsuchende, davon rund 130 Zuwanderer, das Angebot angenommen. Zwei Drittel der Beratungssuchenden waren Frauen. Häufigste Beratungsgründe waren berufliche Neuorientierung, Weiterbildung, Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren und Gesundheitsprobleme im bisherigen Beruf. Innerhalb der letzten beiden Monate hat sich die Zahl der Beratenen dabei mehr als verdoppelt.

Beispiel für Beratung zur beruflichen Entwicklung bei einer Berufsrückkehrerin:

Frau B. ist 43 Jahre alt und hat drei Kinder im Alter von 9, 16 und 17 Jahren. Nach dem Fachabitur machte sie eine Ausbildung als Tischlerin und arbeitete zunächst ein halbes Jahr in diesem Beruf. Danach ergab sich die Möglichkeit, als Technikerin beim Städtischen Theater zu arbeiten. Nach vier Jahren wechselte sie im Theater zum Bühnenbild und wurde dort Bühnenbildassistentin. Nach ca. zwei Jahren beendete sie ihre Tätigkeit wegen der Geburt ihres ersten Kindes. Bis zur Geburt ihres dritten Kindes war sie hin und wieder auf Honorarbasis als Bühnenbildassistentin tätig. Seit neun Jahren widmet sie sich ausschließlich der Familie. Über Bekannte erfuhr Frau B. von dem Angebot der „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ und suchte eine Beratungsstelle vor Ort auf. Nach den vielen Familienjahren wünscht sich Frau B. Hilfe und Unterstützung auf dem Weg in den beruflichen Wiedereinstieg sowie eine (Neu-)Orientierung für eine berufliche Tätigkeit. Als Bühnenbildassistentin möchte sie nicht mehr arbeiten, da die Arbeitsbedingungen nicht mit der Familie zu vereinbaren sind. Mit Hilfe des Instruments zur Kompetenzfeststellung „TalentKompass NRW“ hat sich Frau B. mit ihren Fähigkeiten und Interessen auseinandergesetzt und neue berufliche Perspektiven entwickelt. Dabei hat sie festgestellt, dass sie gerne als Kunst- oder Ergotherapeutin arbeiten möchte. Mit Hilfe der Beraterin hat sie ihre Berufsziele auf ihre Umsetzung überprüft und entschieden, eine Ausbildung als Ergotherapeutin zu machen. Zurzeit macht sie ein Praktikum in einer ergotherapeutischen Praxis.

Weitere Informationen unter: www.weiterbildungsberatung.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de