Minister Schneider: Berufliche Beratung ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung / Experten ziehen erste Bilanz zu neuem Förderinstrument

19. Juni 2013
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Rund 600 Menschen in Nordrhein-Westfalen haben sich seit Jahresbeginn intensiv auf dem Weg in eine neue berufliche Zukunft beraten lassen. Das Land finanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) das im Januar 2013 gestartete Förderangebot „Beratung zur beruflichen Entwicklung“, das Ratsuchenden kostenlos bis zu neun Stunden fachliche Begleitung bietet. „Wir verstehen dieses Engagement als einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Land“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider. Für eine erste Zwischenbilanz zur neuen Förderung trafen sich am 19. Juni 2013 beteiligte Beraterinnen und Berater, Weiterbildungsanbieter, Kammern und Regionalagenturen zum Erfahrungsaustausch in Dortmund.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Rund 600 Menschen in Nordrhein-Westfalen haben sich seit Jahresbeginn intensiv auf dem Weg in eine neue berufliche Zukunft beraten lassen. Das Land finanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) das im Januar 2013 gestartete Förderangebot „Beratung zur beruflichen Entwicklung“, das Ratsuchenden kostenlos bis zu neun Stunden fachliche Begleitung bietet. „Wir verstehen dieses Engagement als einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Land“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider.

Für eine erste Zwischenbilanz zur neuen Förderung trafen sich am 19. Juni 2013 beteiligte Beraterinnen und Berater, Weiterbildungsanbieter, Kammern und Regionalagenturen zum Erfahrungsaustausch in Dortmund. Derzeit wird die Förderung „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ von 107 Beraterinnen und Beratern in 80 Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen angeboten. Dieses Angebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer mit beruflichem Veränderungswunsch, an Berufsrückkehrende, aber auch an Zuwanderinnen und Zuwanderer, denen eine Erstberatung zum Anerkennungsverfahren ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation angeboten wird. Hilfestellung gibt es dabei von der Begleitung bei Antragsformalitäten bis hin zur Vermittlung von notwendigen Ergänzungsqualifikationen. „Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, Zuwanderinnen und Zuwanderern die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zu erleichtern“, erklärte Minister Schneider. Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen im Mai dieses Jahres machen Beratungen von Zuwanderern bereits zehn Prozent aus.

Nähere Informationen unter: www.weiterbildungsberatung-nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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