Minister Schneider: Anhebung des Minijob-Entgelts reine Makulatur

25. Oktober 2012
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Anlässlich der Entscheidung des Bundestages, das maximale Arbeits­entgelt für geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro anzuheben, sagte NRW-Sozialminister Guntram Schneider: „Wieder einmal schraubt die Bundesarbeitsministerin am falschen Ende: Die wenigsten Minijobber und Minijobberinnen kommen bislang überhaupt auf 400 Euro im Monat. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt betrug im Jahr 2010 im gewerblichen Bereich 259,56 Euro, in Privathaushalten 183,59 Euro. Eine Anhebung der Verdienstgrenzen ist unter diesen Bedingungen also reine Makulatur.“

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Anlässlich der Entscheidung des Bundestages, das maximale Arbeits­entgelt für geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro anzuheben, sagte NRW-Sozialminister Guntram Schneider: „Wieder einmal schraubt die Bundesarbeitsministerin am falschen Ende: Die wenigsten Minijobber und Minijobberinnen kommen bislang überhaupt auf 400 Euro im Monat. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt betrug im Jahr 2010 im gewerblichen Bereich 259,56 Euro, in Privathaushalten 183,59 Euro. Eine Anhebung der Verdienstgrenzen ist unter diesen Bedingungen also reine Makulatur.“

Es sei zu befürchten, so Schneider, dass die Anhebung der Verdienst­grenze bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten genutzt wird, „um sie mehr Arbeitsstunden mit noch geringeren Stundenlöhnen arbeiten zu lassen“. Statt einer Anhebung der Verdienstgrenze wäre daher der richtige Weg gewesen, „die Begrenzung der geringfügigen Beschäfti­gung auf wöchentlich höchstens 12 Stunden mit dem Ziel eines Stun­denlohns von ca. 8,50 Euro und eine Verbesserung der arbeitsrecht­lichen Situation, wie es NRW und die anderen SPD-geführten Länder im Bundesrat gefordert hatten“, so Schneider.

Der Bundestag hatte heute Vormittag die Anhebung der Verdienst­grenze für Minijobs in namentlicher Abstimmung von Unions- und FDP-Abgeordneten beschlossen; die Opposition stimmte dagegen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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