Minister Schneider: Anhebung des Minijob-Entgelts reine Makulatur
Anlässlich der Entscheidung des Bundestages, das maximale Arbeitsentgelt für geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro anzuheben, sagte NRW-Sozialminister Guntram Schneider: „Wieder einmal schraubt die Bundesarbeitsministerin am falschen Ende: Die wenigsten Minijobber und Minijobberinnen kommen bislang überhaupt auf 400 Euro im Monat. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt betrug im Jahr 2010 im gewerblichen Bereich 259,56 Euro, in Privathaushalten 183,59 Euro. Eine Anhebung der Verdienstgrenzen ist unter diesen Bedingungen also reine Makulatur.“
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
Anlässlich der Entscheidung des Bundestages, das maximale Arbeitsentgelt für geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro anzuheben, sagte NRW-Sozialminister Guntram Schneider: „Wieder einmal schraubt die Bundesarbeitsministerin am falschen Ende: Die wenigsten Minijobber und Minijobberinnen kommen bislang überhaupt auf 400 Euro im Monat. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt betrug im Jahr 2010 im gewerblichen Bereich 259,56 Euro, in Privathaushalten 183,59 Euro. Eine Anhebung der Verdienstgrenzen ist unter diesen Bedingungen also reine Makulatur.“
Es sei zu befürchten, so Schneider, dass die Anhebung der Verdienstgrenze bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten genutzt wird, „um sie mehr Arbeitsstunden mit noch geringeren Stundenlöhnen arbeiten zu lassen“. Statt einer Anhebung der Verdienstgrenze wäre daher der richtige Weg gewesen, „die Begrenzung der geringfügigen Beschäftigung auf wöchentlich höchstens 12 Stunden mit dem Ziel eines Stundenlohns von ca. 8,50 Euro und eine Verbesserung der arbeitsrechtlichen Situation, wie es NRW und die anderen SPD-geführten Länder im Bundesrat gefordert hatten“, so Schneider.
Der Bundestag hatte heute Vormittag die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs in namentlicher Abstimmung von Unions- und FDP-Abgeordneten beschlossen; die Opposition stimmte dagegen.
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