Minister Remmel: Windenergienutzung ist mit dem Naturschutz vereinbar / Ministerium veröffentlicht Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden zur Berücksichtigung von Arten und Lebensräumen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. „Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Herausforderungen, vor denen die Welt derzeit steht. Mit unserem Leitfaden zeigen wir, dass der dringend notwendige Ausbau der Windenenergienutzung im Einklang mit dem Naturschutz möglich ist“, erläuterte Umweltminister Johannes Remmel. Die im Januar 2013 im nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetz verbindlich festgelegten Klimaschutzziele lassen sich nur durch eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien realisieren. Der hierfür notwendige Ausbau der Windenergie kann zu Zielkonflikten mit dem Naturschutz führen.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden zur Berücksichtigung von Arten und Lebensräumen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. „Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Herausforderungen, vor denen die Welt derzeit steht. Mit unserem Leitfaden zeigen wir, dass der dringend notwendige Ausbau der Windenenergienutzung im Einklang mit dem Naturschutz möglich ist“, erläuterte Umweltminister Johannes Remmel.
Die im Januar 2013 im nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetz verbindlich festgelegten Klimaschutzziele lassen sich nur durch eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien realisieren. Der hierfür notwendige Ausbau der Windenergie kann zu Zielkonflikten mit dem Naturschutz führen. So kollidieren seltene Vogelarten wie der Rotmilan oder Fledermausarten wie der Große Abendsegler immer wieder mit Rotorblättern von Windenergieanlagen.
Bisher gab es für Artenschutzprüfungen zu Windenergieplanungen sowie für entsprechende Verträglichkeitsprüfungen im Bereich von europäischen Naturschutzgebieten keine einheitlichen Regelungen. Um diese Umweltprüfungen zu vereinheitlichen und die Einhaltung europäischer Naturschutzbestimmungen zu gewährleisten, hat das Umweltministerium einen Leitfaden entwickelt.
In dem Leitfaden wird dargelegt, mit welchen Methoden gegenüber Windenergieanlagen empfindliche Arten untersucht werden und in welcher Weise diese Arten bei den Umweltprüfungen zu beachten sind. Zur Minderung von Konflikten werden konkrete Maßnahmen wie Abschaltszenarien für Fledermäuse oder die Entwicklung geeigneter Lebensräume abseits der Windenergieanlagen beschrieben.
„Planungsbüros, Investoren und nicht zuletzt Kommunen und Genehmigungsbehörden bekommen mit dem neuen Leitfaden mehr Planungs- und Rechtssicherheit. Auf diese Weise werden wir die Energiewende und den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen weiter beschleunigen“, sagte Remmel.
Den Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ finden Sie unter:
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/20131112_nrw_leitfaden_windenergie_artenschutz.pdf
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-589 (Nora Gerstenberg).
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