Minister Remmel: NRW macht es vor – Mieterinnen und Mieter können künftig auch von der Energiewende profitieren
Umweltministerium fördert Mieterstrom-Modelle und Energiespeicher
In NRW können durch ein neues Förderprogramm zukünftig Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren. Bislang tragen sie als Stromkunden über die EEG-Umlage in der Regel nur die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien.
In NRW können durch ein neues Förderprogramm zukünftig Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren. Bislang tragen sie als Stromkunden über die EEG-Umlage in der Regel nur die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien. Umweltminister Johannes Remmel sagte: „Wir wollen mit der Förderung erreichen, dass Mieterinnen und Mieter Strom, der auf ihren Dächern aus Photovoltaikanlagen produziert wird, kostengünstiger nutzen können als zum Grundtarif des örtlichen Stromversorgers. Damit können Mieterinnen und Mieter die Energiewende unmittelbar erleben. Wir wollen mit dem Förderprogramm zu Mieterstrommodellen die Energiewende auch in unseren Städten voran bringen.“
Die Förderung für Mieterstrommodelle tritt am 1. November 2016 in Kraft. Bereits seit dem 18. Oktober können Batteriespeicher zur Speicherung von Strom aus größeren Photovoltaik-Anlagen in NRW gefördert werden. „Mein Ziel ist, Mieterstrommodelle und Speicher in NRW stärker zu verbreiten. Sie sind zwei wesentliche Bausteine für die Energiewende, die bisher fehlten und die außerdem dringend benötigte Geschäftsmodelle beispielsweise für die Energieversorgungsunternehmen oder die Energiegenossenschaften ankurbeln“, sagte Minister Remmel. „Wir schließen damit auch Lücken, die die Bundesregierung, ganz besonders bei der Teilhabe von Mieterinnen und Mietern im Rahmen der Energiewende bislang nicht ausfüllt. Wir wollen im Jahr 2025 mehr als 30 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dafür brauchen wir auch das Engagement der Wohnungswirtschaft und der Mieterinnen und Mieter in den fast fünf Millionen Mietwohnungen Nordrhein-Westfalens.“
Im Mieterland NRW unterstützen viele Akteurinnen und Akteure die Forderung nach Unterstützung von Mieterstrommodellen. Dazu gehören unter anderem der Deutscher Mieterbund- NRW e.V., die Verbraucherzentrale NRW, die Energieagentur NRW, der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband, der Landesverband Erneuerbare Energien NRW, die Arbeitsgemeinschaft sparsamer Energie- und Wasserverbrauch im Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), sowie zahlreiche Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen.
Auch Alexander Rychter, Direktor des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen, begrüßte die Initiative: „Die ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften beteiligen sich mit großem Engagement an der Energiewende. Modernisiert oder teilmodernisiert sind heute gut 90 Prozent ihrer Bestände. Daher hat nun insbesondere die dezentrale Erzeugung regenerativer Energie im Wohn- und Stadtquartier ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Co2.“ Rychter erinnert in diesem Zusammenhang an das Problem der Erweiterten Gewerbesteuerkürzung und ruft den Bundesgesetzgeber dazu auf, dieses Hindernis auf dem Weg zur weiteren Verbreitung von Mieterstrom-Modellen aus dem Weg zu schaffen.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: „Wir begrüßen es sehr, dass Nordrhein-Westfalen mutig vorangeht und die Weichen dafür gestellt hat, die Energiewende nun auch in die Innenstädte zu tragen. Anders als Solarstrom vom Dach eines Eigenheims wird solarer Mieterstrom von der Bundesregierung derzeit noch zu Unrecht künstlich massiv verteuert, indem er mit der vollen EEG-Umlage belastet wird. Die Landeszuschüsse können diese Barriere nun überbrücken. Wir rechnen mit einem großen Interesse bei Mietern, bei Stadtwerken sowie in der Wohnungs- und der Solarwirtschaft. Ebenso unverzichtbar ist die Förderung einer schnellen Markteinführung von Solarstromspeichern. Die neue Speicher-Förderung wird vielen Gewerbebetrieben in NRW die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ökostrom deutlich erleichtern.“
Gefördert werden ab 1. November 2016 Photovoltaik-Mieterstrommodelle mit dem Ziel, Zähler- und Abrechnungssystemen zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau zu installieren und zu erproben. Unter Mieterstrom versteht man lokal aus Photovoltaikanlagen produzierten Strom, der Wohnungs- oder Gewerbeflächen-Mietern angeboten wird und der nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden muss. Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannten Konzessionsabgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kilowattstunde für Mieterinnen und Mieter um 1,5 Cent billiger angeboten werden muss als der Grundtarif des örtlichen Versorgers. Ziel der Förderung ist die Installation und Erprobung von Zähler- und Abrechnungssystemen zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau. Gefördert wird die Umrüstung des Zählerkonzeptes und datenbankbasierte Abrechnungssysteme. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen - insbesondere Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Stadtwerke, Contractoren, Energiegenossenschaften und andere. Maximal mögliche Zuwendung je Vorhaben sind 30.000 Euro.
Gefördert werden außerdem stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die eine Peakleistung größer 30 kW aufweist. Dabei kann es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die nach dem 31.Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Beantragt werden kann Unterstützung für die Ausgaben für entsprechende Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Betreiben des geförderten Stromspeichers. Es werden 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wobei die Obergrenze der Förderung pro Speicher bei 75.000 Euro liegt.
Mit dem Programm progres.nrw – Programmbaustein Markteinführung fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die breite Markteinführung umweltfreundlicher und klimaschonender Energietechniken wie Solarkollektoren, Wohnungslüftungsanlagen, Biomasseanlagen oder Energiespeicher. Zuschüsse werden außerdem für die Errichtung von Wohngebäuden mit einem hohen energetischen Standard gewährt. Das Programm progres.nrw – Markteinführung bildet damit einen wichtigen Beitrag zur Klimaschutzpolitik des Landes. Insgesamt stehen in 2016 zwölf Millionen Euro an Landesmitteln für diesen Programmteil zur Verfügung, die gleiche Summe wie bereits 2015.
Das Landesprogramm kann in vielen Fällen sogar mit Fördermitteln des Bundes kombiniert werden. Ein Umstieg auf Erneuerbare Energien bleibt damit in Nordrhein-Westfalen trotz der aktuell niedrigen Preise für fossile Energieträger weiterhin lohnenswert. Zudem tragen Investitionen in effiziente Anlagentechniken und regenerative Energien dazu bei, auch die Heizkosten langfristig zu reduzieren.
Weiterführende Hinweise:
- Antragsformulare für das Programm Progress.NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg: www.bra.nrw.de/641452
- Informationen zum Programm Progress.NRW: www.progres.nrw.de
- Bündnis „Mieterstrom Jetzt“ unter Federführung der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/mieterstrom-jetzt
- Den Erlass zur Speicherförderung finden Sie auf: www.umwelt.nrw.de. Hier kann ab 1.11. 2016 auch der Erlass zur Mieterstromförderung abgerufen werden.
- Infoportal zum Mieterstrom des BSW, u.a. mit dem Leitfaden „Geschäftsmodelle mit PV-Mieterstrom“
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