Minister Remmel fordert Rücknahmepflicht für Quecksilberlampen – Ausnahme vom Quecksilberverbot muss schnell beendet werden

19. Oktober 2012
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Quecksilber ist ein toxisches Metall, das bei Freisetzung giftige Dämpfe abgibt, die gesundheitliche Schäden hervorrufen können. In Energie­sparlampen darf durch eine unbefristete Ausnahmeregelung der EU Quecksilber noch verwendet werden. Durch den Gehalt an Quecksilber dürfen Energiesparlampen aber nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sie gelten als Sonderabfall. Bürgerinnen und Bürger können gebrauchte Energiesparlampen an den kommunalen Sammel­stellen und teilweise auch beim Handel abgeben. Die Rücklaufmengen sind allerdings viel zu niedrig, schätzungsweise rund zwei Drittel der quecksilberhaltigen Energiesparlampen landen fälschlicherweise im Hausmüll.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Quecksilber ist ein toxisches Metall, das bei Freisetzung giftige Dämpfe abgibt, die gesundheitliche Schäden hervorrufen können. In Energie­sparlampen darf durch eine unbefristete Ausnahmeregelung der EU Quecksilber noch verwendet werden. Durch den Gehalt an Quecksilber dürfen Energiesparlampen aber nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sie gelten als Sonderabfall. Bürgerinnen und Bürger können gebrauchte Energiesparlampen an den kommunalen Sammel­stellen und teilweise auch beim Handel abgeben. Die Rücklaufmengen sind allerdings viel zu niedrig, schätzungsweise rund zwei Drittel der quecksilberhaltigen Energiesparlampen landen fälschlicherweise im Hausmüll.

„Das freiwillige Rücknahmesystem durch den Handel ist nicht aus­reichend“, erklärte Minister Remmel. „Bei der anstehenden Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes muss Bundesumweltminister Altmaier den Handel dazu verpflichten, gebrauchte Energiesparlampen zurück zu nehmen. Wir benötigen ein besseres Angebot an ortsnahen Rückgabemöglichkeiten und zugleich eine bessere Information über die Gefahren von Quecksilber und die richtige Entsorgung von Energie­sparlampen.“

Für Umweltminister Johannes Remmel muss eine Alternative zum Quecksilber gefunden werden: „Quecksilber ist ein gefährliches Umweltgift und wir müssen den Eintrag in die Umwelt verringern – das geht nur über ein generelles Verbot auch bei Energiesparlampen. Die EU-Ausnahmeregelung muss auf wenige Jahre befristet werden. Das Verbot der Glühlampe und der Umstieg auf Energiesparlampen war aus Sicht der Energieeffizienz richtig. Jetzt aber muss der nächste Schritt getan werden.“

Minister Remmel sieht insbesondere die Hersteller von Energiespar­lampen in der Pflicht, möglichst schnell Leuchtmittel zu entwickeln und anzubieten, die keine gefährlichen Stoffe mehr enthalten. „Eine Alter­native wären zum Beispiel LED-Lampen. Eines der Ziele sollte sein, LED-Leuchtmittel soweit zu entwickeln, dass sie auch vom Preis her mit herkömmlichen Energiesparlampen konkurrieren können“, so Remmel.

Seit dem 01. September 2012 dürfen keine herkömmlichen Glühbirnen mehr in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, da diese nicht energieeffizient genug sind. Als Alternative stehen Energie­sparlampen zur Verfügung, die allerdings ein für die Umwelt relevantes Problem in sich bergen: Quecksilber. Für den Einsatz von Quecksilber in Energiesparlampen wurde von der EU eine Ausnahmeregelung er­lassen, um den Umstieg von der Glühbirne auf Energiesparlampen zu ermöglichen. Für viele andere Produkte wie Thermometer und andere Messinstrumente gilt in der EU bereits ein Quecksilber-Verbot.

Defekte oder ausgebrannte Energiesparlampen müssen getrennt entsorgt werden. Sie können kostenlos an den kommunalen Sammel­stellen abgegeben werden. Auch zahlreiche Händler nehmen gebrauchte Energiesparlampen zurück.

Informationsmaterial zum richtigen Entsorgen von Energiesparlampen sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de sowie unter

www.vz-nrw.de/UNIQ135056012017743/Schadstoffe-im-Haushalt-kleine-Menge-grosse-Wirkung-1#energie.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

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