Minister Remmel: Bundesverwaltungsgericht sorgt für Rechtsklarheit / Bundesverwaltungsgericht: Genehmigungen für die Kraftwerke Datteln und Shamrock erlöschen zum Jahresende – Befristete Duldungen sollen Wärme- und Stromversorgung sichern

15. November 2012
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Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigungsfrage für die Altkraftwerke Datteln und Shamrock begrüßt. „Das Bundesverwaltungs­gericht hat für Rechtsklarheit gesorgt. Ich begrüße es, dass mit dieser Entscheidung nun letztinstanzlich Klarheit über die rechtliche Situation geschaffen ist und die Rechtsauffassung der Landesregierung bestätigt wurde."

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigungsfrage für die Altkraftwerke Datteln und Shamrock begrüßt. „Das Bundesverwaltungs­gericht hat für Rechtsklarheit gesorgt. Ich begrüße es, dass mit dieser Entscheidung nun letztinstanzlich Klarheit über die rechtliche Situation geschaffen ist und die Rechtsauffassung der Landesregierung bestätigt wurde. Die durch die Verzichtserklärungen von E.ON eingetretene Situation ist allerdings nicht einfach, weil die Kraftwerke Bahnstrom und Fernwärme erzeugen. Diese Energieversorgung liegt im öffentlichen Interesse und kann und wird daher nicht Ende des Jahres entfallen.“ Ermöglicht wird der Weiterbetrieb der Kraftwerke im Wege einer zeitlich begrenzten Duldung durch die Bezirksregierungen Münster und Arnsberg. Diese Duldung setzt voraus, dass die Kraftwerke alle materiellen Anforderungen des Umweltrechts erfüllen und ist inhaltlich auf die Zeiträume begrenzt, die erforderlich sind, um alternative Versorgungs­möglichkeiten zu realisieren.

Mit Urteilen vom heutigen Tag hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt, dass die Genehmigungen für Kraftwerke Datteln und Shamrock zum Ende dieses Jahres erlöschen.

Im Jahr 2006 hatte E.ON auf die Genehmigung mit Wirkung zum Ende 2012 verzichtet, um die Anlagen nicht den Anforderungen des ab 2007 verschärften Rechts anpassen zu müssen. Im September 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Bebau­ungsplan der Stadt Datteln für ein neues Kraftwerk in Datteln rechts­widrig ist. Ein Jahr später hatte E.ON erklärt, dass die alten Kraftwerke weiterbetrieben werden sollen und hatte die vier Jahre alten Verzichts­erklärungen widerrufen.
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war dieser Widerruf rechtlich nicht zulässig. Nach Auffassung des Gerichts erlischt mit der Verzichtserklärung die Genehmigung und es besteht keine Möglichkeit, durch einen Widerruf eine erloschene Genehmigung wieder­herzustellen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294.

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