Minister Remmel: Bundesregierung muss nun die notwendigen Konsequenzen aus Legionellenepidemien ziehen / Bundesrat schließt sich NRW-Initiative zu neuen gesetzlichen Regelungen für Verdunstungskühlanlagen an
Der Bundesrat hat einer Initiative der NRW-Landesregierung zugestimmt, die neue gesetzliche Regelungen und stärkere Betreiberpflichten für Verdunstungskühlanlagen fordert. NRW hatte die Bundesratsinitiative im Dezember eingebracht, als erste Reaktion auf die Legionellenepidemie in Warstein im Sommer vergangenen Jahres. Umweltminister Johannes Remmel begrüßte, dass der Bundesrat dem NRW-Vorstoß gefolgt ist: „Wir fordern die Bundesregierung nun auf, schnell zu handeln und eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Risiko für die Verbreitung von Legionellen aus Rückkühlanlagen für die Bevölkerung deutlich minimiert.“ Die NRW-Bundesratsinitiative hat das Ziel, das Übertragungsrisiko von Legionellen durch Verdunstungskühlanlagen entscheidend zu senken.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz teilt mit:
Der Bundesrat hat einer Initiative der NRW-Landesregierung zugestimmt, die neue gesetzliche Regelungen und stärkere Betreiberpflichten für Verdunstungskühlanlagen fordert. NRW hatte die Bundesratsinitiative im Dezember eingebracht, als erste Reaktion auf die Legionellenepidemie in Warstein im Sommer vergangenen Jahres. Umweltminister Johannes Remmel begrüßte, dass der Bundesrat dem NRW-Vorstoß gefolgt ist: „Wir fordern die Bundesregierung nun auf, schnell zu handeln und eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Risiko für die Verbreitung von Legionellen aus Rückkühlanlagen für die Bevölkerung deutlich minimiert.“
Die NRW-Bundesratsinitiative hat das Ziel, das Übertragungsrisiko von Legionellen durch Verdunstungskühlanlagen entscheidend zu senken. Mit einer gesetzlichen Regelung sollen die Anlagenbetreiber deshalb künftig verpflichtet werden, die zur Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren für Anwohnerinnen und Anwohner notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Dazu bedarf es neuer Regelungen zur Überwachung, Wartung und Reinigung von Verdunstungskühlanlagen, einer Anzeigenpflicht, um alle Anlagen zu erfassen, und einer Pflicht für alle Betreiber derartiger Anlagen, eine regelmäßige Überprüfung durch Sachverständige durchführen zu lassen.
Eine Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen in NRW im Anschluss an die Legionellenepidemie in Warstein hatte ergeben, dass ihre Betreiber den Herstellerempfehlungen für einen hygienisch sicheren Betrieb oftmals nicht vollumfänglich nachkommen. Wartungsintervalle für Maßnahmen zur Vermeidung von biologischen Ablagerungen und regelmäßige Messungen der Keim- und insbesondere der Legionellenkonzentration im Kühlwasser wurden nicht immer konsequent eingehalten. Durch die Legionellenepidemie in Warstein im Sommer 2013 verstarben zwei Menschen, 165 Personen erkrankten an einer schweren Lungenentzündung. Ähnliche Epidemien wurden registriert in Spanien, Frankreich, Norwegen sowie 2010 in Ulm. Als Quellen für Legionellen wurden auch hier jeweils Rückkühlwerke identifiziert.
Verdunstungskühlanlagen oder auch Rückkühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude (etwa Veranstaltungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Warenhäuser etc.) zum Einsatz. In solchen Anlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser in einem Kreislauf bleibt, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Wilhelm Deitermann, Telefon 0211 4566-719.
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