Minister Laumann: Schiedsverfahren in der Pflege vereinfachen und beschleunigen

3. Januar 2019
Das Bild zeigt eine lächelnde alte Frau im Gespräch mit einer anderen Person.

Nach Ansicht von Gesundheits- und Pflegeminister Karl-Josef Laumann sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schiedsverfahren bei gescheiterten Pflegesatzverhandlungen bislang unzureichend.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Nach Ansicht von Gesundheits- und Pflegeminister Karl-Josef Laumann sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schiedsverfahren bei gescheiterten Pflegesatzverhandlungen bislang unzureichend. „Sie dauern zu lange und sie sind zu kompliziert. Darum werden wir nun in Nordrhein-Westfalen eine Novelle der Schiedsstellenverordnung auf den Weg bringen. Wir brauchen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang, damit einzelne Heime ermutigt werden, solche Verfahren zu führen“, sagt Laumann.
 
Die Novelle werde insbesondere folgende Punkte umfassen: Es wird künftig gesetzlich vorgeschrieben, dass die Schiedsstelle in Nordrhein-Westfalen maximal drei Monate Zeit hat, um eine Entscheidung zu treffen. Bereits nach sechs Wochen muss sie zudem dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einen Bericht über den Verlauf des Schiedsverfahrens vorlegen, sollte zu dem Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen worden sein. Laumann: „Nach den uns vorliegenden Hinweisen sind die Verfahren bisher zu langwierig. Das ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Sowohl die Einrichtungsträger als auch die Kostenträger brauchen für ihre Planungen zügiger Klarheit.“
 
Darüber hinaus werde festgelegt, dass die Zahl der Mitglieder der Schiedsstelle auf elf begrenzt wird. Damit werden die bundesrechtlichen Mindestvorgaben erfüllt. „Wir nutzen hier den bundesgesetzlichen Spielraum maximal aus. Aber das ist auch dringend nötig. Bisher ist die  Schiedsstelle in Nordrhein-Westfalen mit 19 Mitgliedern besetzt und viel zu groß. Das erschwert den Entscheidungsprozess unnötig. Mit der personellen Reduzierung auf elf Mitglieder machen wir damit Schluss“, erklärt Laumann.
 
Hintergrund der Verordnungsnovelle: Die Pflegeheime und Einrichtungsträger verhandeln in Deutschland mit den Kostenträgern, also den Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe, für jedes Pflegeheim individuelle Pflegesätze. Darin enthalten sind nicht zuletzt auch die Personalkosten. Kann man sich bei den Verhandlungen nicht auf eine Vereinbarung verständigen, können beide Seiten die Schiedsstelle anrufen, die anschließend die entsprechenden Pflegesätze festsetzt. Zwischen 2015 und 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 60 solcher Schiedsverfahren in der Pflege eingeleitet.

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