Minister Laumann: Mehr als 1.000 registrierte Freiwillige. Corona ist eine Gemeinschaftsaufgabe!

Das „Freiwilligenregister des Landes NRW“ ist ein wichtiger Baustein zur personellen Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Gesundheitswesen

23. November 2020
Presse-Briefing zur aktuellen Lage und zu weiteren Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann würdigte die Leistung der Fachkräfte im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie und das „Freiwilligenregister des Landes NRW“.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann würdigte am Montag, 23. November 2020 die Leistung der Fachkräfte im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie und das „Freiwilligenregister des Landes NRW“. Gemeinsam mit dem Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle, und der Vorsitzenden des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, betonte der Minister die Bedeutung von personeller Unterstützung bei den anstehenden Aufgaben, unter anderem im Rahmen der Impfstrategie.
 
„Pflegekräfte und Ärzte, aber auch alle anderen Fachkräfte im Gesundheitswesen leisten in der Corona-Krise Außergewöhnliches. Sie sind die zentralen Stützen der medizinischen und pflegerischen Versorgung und verdienen unser aller Anerkennung“, machte Minister Laumann deutlich.
 
Gleichzeitig betonten alle Beteiligten, wie wichtig es ist, im Bedarfsfall auf eine unterstützende und von allen gemeinsam getragene Struktur wie das Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgreifen zu können.
„Wir stehen aktuell mit der Impfstrategie vor einer gewaltigen Herausforderung. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Wenn wir soweit sind, die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu impfen, brauchen wir sicherlich auch zusätzliche personelle Unterstützung. Denn auch die anderen Strukturen im Gesundheitswesen müssen weiterlaufen. Daher freue ich mich über jeden, der sich vorstellen kann, zu unterstützen. Dafür ist das Freiwilligenregister ein hilfreiches Instrument.”
 
Nach Ansicht von ÄKWL-Präsident Gehle bietet das Freiwilligenregister eine schnelle und passgenaue Krisenhilfe. „Der Einsatz von Freiwilligen soll die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infizierten und der Aufdeckung von Infektionsketten unterstützen, soll eine ärztliche Unterstützung der Gesundheitsämter etwa für die Klärung medizinischer Sachverhalte möglich machen sowie Mitarbeitende in Abstrichzentren, Impfzentren und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflegeheime und Kliniken zur unmittelbaren Patientenversorgung vermitteln. Der Weg von der Bedarfsmeldung zur Vermittlung durch das Freiwilligenregister NRW muss so kurz wie möglich sein. Gemeinsam sollten wir das Freiwilligenregister stetig weiterentwickeln“, so der Kammerpräsident.
 
Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW Sandra Postel ergänzt: „Mit der Errichtung der Pflegekammer sind wir in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg, der Pflege eine starke Stimme zu geben. Dass wir schon jetzt in die politischen Prozesse eingebunden werden, ist wichtig. Man wird die Pflegefachpersonen im Freiwilligenregister brauchen, um die Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Das unterstützen wir umfassend und gestalten die weiteren Vorbereitungen, auch schon in der aktuellen Aufbauphase, gerne mit.”
 
Über das Freiwilligenregister können medizinische und pflegerische Einrichtungen, aber auch die zukünftigen Impfzentren im Bedarfsfall personelle Unterstützung erhalten. Das Freiwilligenregister wird im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe geführt. Auf der Seite www.freiwilligenregister-nrw.de können sich ausgebildete Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich auf freiwilliger Basis registrieren.

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Gesucht werden Interessierte aus folgenden Berufsgruppen:
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie alle weiteren Professionen, die zur Ausübung von Heilkunde berechtigt sind, 
  • ausgebildete Pflegekräfte (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege), 
  • ausgebildete Rettungskräfte (unter anderem Notfallsanitäter, Rettungssanitäter), 
  • andere ausgebildete Gesundheitsberufe: unter anderem Medizinisch-technische Assistenten (MTA), pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäde sowie 
  • ausgebildete Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen, wie zum Beispiel (zahn)medizinische Fachangestellte (MFA) oder Kauffrauen/-männer im Gesundheitswesen. 
Einrichtungen, die Freiwillige anfordern wollen, können über die kommunalen Krisenstäbe an das Freiwilligenregister herantreten.
 
Mit der Registrierung bringen die Fachkräfte ihre Bereitschaft zum Ausdruck, in der kommenden Zeit überall dort zu helfen, wo aufgrund der Corona-Pandemie schnelle und kundige Hilfe gebraucht wird. Minister Laumann betont hierzu: „Wir haben viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, die etwas gelernt haben, was sie in der aktuellen Situation einbringen können und wollen. Zum Beispiel Ärzte oder Pflegende im Ruhestand, die ihre Unterstützung in den demnächst zur Verfügung stehenden Impfzentren anbieten möchten. Über das Freiwilligenregister bringen wir diese Unterstützung dorthin, wo sie gebraucht wird.“
 
Flankierend arbeitet das Gesundheitsministerium an einer Verordnung, die unter anderem die Vergütung der Freiwilligen regelt. Derzeit sind drei Vergütungsmodelle geplant:
  1. Menschen, die in einem Arbeits-/Dienstverhältnis stehen werden für den Freiwilligendienst vom Arbeitgeber freigestellt und erhalten ihr normales Gehalt über den Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber wiederum bekommt die Kosten vom Land erstattet. 
  2. Menschen, die gegebenenfalls freie Zeitressourcen haben (unter anderem Rentner, Menschen in der Familienphase oder in Elternzeit, Teilzeitarbeitende) können für den Freiwilligendienst einen neuen Arbeitsvertrag abschließen beziehungsweise. ein neues Dienstverhältnis eingehen. Die Vergütung erfolgt dann mindestens nach branchenüblichen Tarif. 
  3. Menschen, die den Freiwilligendienst im Ehrenamt erbringen wollen, erhalten eine Absicherung über die geltenden Regelungen für Ehrenamtliche (keine explizite Vergütung; gegebenenfalls Ehrenamtspauschale). 
Die neue Verordnung regelt zudem, dass Arbeitgeber Freiwillige in der Regel freistellen beziehungsweise von ihren Aufgaben entbinden müssen. Die Teilnahme am Freiwilligendienst ist nur dann zustimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber weniger als zehn Beschäftigte hat oder selber eine Einrichtung aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich betreibt. Darüber hinaus ist die Zustimmung notwendig, wenn die Aufrechterhaltung des Arbeits-/Dienstbetriebes für die Bekämpfung der epidemischen Lage notwendig ist und dies durch eine Freistellung des Freiwilligen unmittelbar gefährdet wäre.
 
Seit dem Start des Freiwilligenregisters Mitte Juli 2020 haben sich bereits rund 1.050 Ärzte und Ärztinnen, Arzthelferinnen und Arzthelfer, Pflegekräfte, Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen und weitere Fachkräfte aus Pflege- und Gesundheitsberufen registriert. Bei der Registrierung wird neben den Daten zur Person auch angegeben, in welchen Einsatzbereichen und in welcher Region ein Freiwilligeneinsatz möglich ist, sodass passgenau die Einsatzstelle für den Freiwilligeneinsatz gefunden werden kann. Die Unterstützung durch Freiwillige wird im Bedarfsfall nicht nur in Krankenhäusern oder Altenhilfeeinrichtungen gebraucht, sondern auch in Gesundheitsämtern, in den Abstrichzentren und zukünftig verstärkt in den Impfzentren.
 
„Die Registrierung im Freiwilligenregister ist ein erster wichtiger Schritt zur Unterstützung und ich hoffe, dass viele weitere Bürgerinnen und Bürger nun diesen Schritt tun, damit wir dieses Engagement für alle Beteiligten auch gut nutzen können. Ich appelliere auch an die Einrichtungen des Gesundheitswesens: Fragen Sie bei Bedarf über die örtlichen Krisenstäbe unterstützendes Personal aus dem Register an, dafür ist es da“ so Minister Laumann.
 

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