Minister Laumann: „Der Pflege eine Stimme geben“

Kabinett beschließt Einleitung der Verbändeanhörung zum Pflegekammergesetz

2. Juli 2019
Das Bild zeigt eine lächelnde alte Frau im Gespräch mit einer anderen Person.

Das Kabinett hat die Einleitung der Verbändeanhörung zum Entwurf des Pflegekammergesetzes beschlossen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Kabinett hat am Dienstag (2. Juli 2019) die Einleitung der Verbändeanhörung zum Entwurf des Pflegekammergesetzes beschlossen. Damit haben nun die Pflegeverbände die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen und eigene Ideen in das Verfahren einzubringen. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann soll die Pflegekammer künftig die Qualität im Gesundheits- und Pflegewesen durch eigene Qualitätsrichtlinien regeln. Zudem soll sie Standards für die Berufsausübung festlegen und überwachen sowie Fort- und Weiterbildungsangebote entwickeln. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2020 ein sogenannter Errichtungsausschuss damit beginnt, die Pflegekammer aufzubauen.
 
Nach Ansicht von Minister Laumann ist der Gesetzentwurf ein wegweisender Fortschritt für die Pflege in Nordrhein-Westfalen: „Wenn über Pflege gesprochen und entschieden wird, sitzen viele Berufsgruppen mit am Tisch – die Pflege selbst oft aber nicht. Mit der Pflegekammer soll sich das ändern. Damit geben wir der Pflege eine starke Stimme in unserem Gesundheitswesen. Ich bin überzeugt: Damit werden sich auch die Kräfteverhältnisse im Gesundheitswesen dauerhaft verschieben.“
 
Ziel der Landesregierung ist, dass die Pflege im Gesundheitswesen ihre Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit regelt und an allen sie betreffenden fachpolitischen Verhandlungen und Entscheidungen beteiligt ist. Noch zum Jahr 2020 soll das Gesetz in Kraft treten. Der Errichtungsausschuss soll aus 15 bis 20 Mitgliedern bestehen. Dieser wird bis zum ersten Zusammentritt der gewählten Kammerversammlung alle erforderlichen Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen. Die Mitglieder werden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) berufen. Der Errichtungsausschuss soll mindestens zur Hälfte mit Frauen und mindestens mit sieben Mitgliedern aus der stationären oder ambulanten Altenpflege besetzt sein.
 
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Kammerversammlung bis zum Ende des Jahres 2021 erstmals zusammentritt. Dann soll die Pflegekammer zum Beispiel eigene Qualitätsrichtlinien erlassen sowie Standards für die Berufsausübung festlegen. Ab dem Jahr 2023 soll die Pflegekammer schließlich selbstständig das Fort- und Weiterbildungswesen der Pflegefachpersonen regeln. Darüber hinaus ist eine umfassende Beteiligung der Pflegekammer in den einschlägigen landesweiten Gremien wie etwa dem Landesausschuss für Krankenhausplanung oder der Landesgesundheitskonferenz vorgesehen.
 
„Wir werden den Aufbau der Pflegekammer über drei Jahre mit insgesamt fünf Millionen Euro unterstützen, um einen schuldenfreien Start der Selbstverwaltung zu gewährleisten“, sichert Minister Laumann zu. Langfristig finanziere sich die Kammer aus Gebühren und Beiträgen der Mitglieder.
 
Zum Hintergrund:
Das MAGS hatte im letzten Jahr eine repräsentative Befragung unter Pflegefachkräften in Auftrag gegeben, um die Einstellung zu einer Interessenvertretung der Pflege zu erfassen. In dieser Umfrage hatte sich die große Mehrheit der Befragten (79 Prozent) für die Etablierung einer Interessenvertretung in Form einer Pflegekammer ausgesprochen.
 

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