Minister Kutschaty: Entscheidung für einen Neubau der Justizvollzugsanstalt Münster ist gefallen
Das Land Nordrhein-Westfalen plant den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Münster. Diese Entscheidung haben Vertreter des Justizministeriums und des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW der Stadt Münster vorgestellt.
Das Justizministerium teilt mit:
Das Land Nordrhein-Westfalen plant den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Münster. Diese Entscheidung haben Vertreter des Justizministeriums und des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW der Stadt Münster vorgestellt.
Die derzeitige Justizvollzugsanstalt an der Gartenstraße, deren wesentliche Teile in den Jahren 1848 – 1851 erbaut wurden, befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die Renovierung der bestehenden Gebäude würde massive Eingriffe erfordern und wäre mit einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand verbunden. Zudem lassen die beengten räumlichen Gegebenheiten im Innenstadtbereich notwendige Modernisierungen und Standardverbesserungen nicht zu. Um dauerhaft eine menschenwürdige Unterbringung der Gefangenen zu gewährleisten, ist deshalb ein Neubau an anderer Stelle unabweisbar.
Die Belegungsfähigkeit des Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zwecken des geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen. Zudem soll neben dem JVA-Neubau eine Jugendarrestanstalt mit rund 60 Plätzen errichtet werden.
Justizminister Kutschaty erklärte dazu: „Die Justizvollzugsanstalt Münster ist die älteste Anstalt in Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung für einen Neubau ist eine für den modernen Behandlungsvollzug. Mit dieser bedeutenden Investition sichern wir in der Region Arbeitsplätze und stärken den Justizstandort Münster.“
Der Standort Münster wird durch die Neubaumaßnahme nicht in Frage gestellt. Konkrete Planungen zur Lage sowie zu Größe und Zuschnitt der einzelnen Gebäude gibt es derzeit noch nicht.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255 oder -464.
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