Minister Johannes Remmel: Politik muss Konsequenzen aus Legionellen-Ausbrüchen ziehen / NRW bringt Bundesratsinitiative ein: Landesregierung fordert gesetzliche Anzeige und stärkere Betreiberpflichten bei Rückkühlanlagen

19. Dezember 2013
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fordert neue gesetzliche Vorschriften für Verdunstungskühlanlagen. Mit einer Bundesratsinitiative reagiert die Landesregierung auf die Legionellenepidemie in Warstein im Sommer dieses Jahres. „Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Risiko für die Verbreitung von Legionellen aus Rückkühlanlagen für die Bevölkerung deutlich minimiert“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Die Landesregierung hat dazu einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fordert neue gesetzliche Vorschriften für Verdunstungskühlanlagen. Mit einer Bundesratsinitiative reagiert die Landesregierung auf die Legionellenepidemie in Warstein im Sommer dieses Jahres. „Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Risiko für die Verbreitung von Legionellen aus Rückkühlanlagen für die Bevölkerung deutlich minimiert“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Die Landesregierung hat dazu einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht.

Mit ihrer Bundesratsinitiative zieht die Landesregierung nun weitere Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der Ausbreitung der Legionellenerkrankung in Warstein mit zwei Toten und insgesamt 165 Erkrankten. Bei weiteren Epidemien in Spanien, Frankreich, Norwegen sowie 2010 in Ulm wurden ebenfalls Rückkühlwerke als Quellen identifiziert.

Verdunstungskühlanlagen oder auch Rückkühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude (etwa Veranstaltungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Warenhäuser etc.) zum Einsatz. In solchen Anlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser in einem Kreislauf bleibt, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden.

Auf Initiative des Umweltministeriums fordert NRW daher nun, gesetzliche Regelungen zu treffen, um das Übertragungsrisiko von Legionellen durch Verdunstungskühlanlagen entscheidend zu senken. Wichtige Inhalte einer solchen Verordnung sind Betreiberpflichten bezüglich der Überwachung, Wartung und Reinigung von Verdunstungskühlanlagen, ihre regelmäßige Überprüfung durch Sachverständige sowie eine Anzeigepflicht zur vollständigen Erfassung derartiger Anlagen.

Eine Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen in NRW im Anschluss an die Legionellenepidemie in Warstein hatte ergeben, dass ihre Betreiber den Herstellerempfehlungen für einen hygienisch sicheren Betrieb oftmals nicht nachkommen. Wartungsintervalle für Maßnahmen zur Vermeidung von biologischen Ablagerungen und regelmäßige Messungen der Keim- und insbesondere der Legionellenkonzentration im Kühlwasser werden nicht konsequent eingehalten.
Mit einer gesetzlichen Regelung sollen die Anlagenbetreiber deshalb verpflichtet werden, die zur Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren für die Nachbarschaft notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

Über den Antrag beraten jetzt zunächst die für Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft zuständigen Ausschüsse des Bundesrates, bevor er im Bundesrat abschließend behandelt wird.

Weitere Informationen sowie den Entschließungsantrag der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/918-sitzung/to-node.html?__nnn=true

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Raphaela Hensch, Telefon 0211 4566-748.

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