Minister Biesenbach stellt Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS) vor
Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach hat heute in Düsseldorf die bundesweit erste operativ tätige Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten vorgestellt.
Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach hat heute in Düsseldorf die bundesweit erste operativ tätige Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten vorgestellt. Die unter Leitung von Oberstaatsanwalt Andreas Stüve bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Ermittlungsgruppe soll mit der Unterstützung von 3 weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften (Bielefeld, Bochum und Köln) herausgehobene und besonders umfangreiche Verfahren der Organisierten Kriminalität (OK) zum erfolgreichen Abschluss führen und die neuen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung noch effektiver nutzen. Die ZeOS soll an die Erfolge anderer staatsanwaltschaftlicher Zentralstellen in Nordrhein-Westfalen anknüpfen, die auch Vorbild für die Einrichtung ähnlicher Stellen in anderen Ländern geworden sind.
Minister der Justiz Peter Biesenbach:
„Organisierte Kriminalität ist laut Europol die größte Bedrohung für die Sicherheit in Europa. Wenn Tätergruppen national wie international immer besser organisiert und vernetzt auftreten, benötigen wir für eine effektive Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine schlagkräftige Sondereinheit von erfahrenen Ermittlern. Das sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZeOS, für die wir neue Ressourcen schaffen. Die Landesregierung schließt Schritt für Schritt Lücken in der Sicherheitsarchitektur.“
Oberstaatsanwalt Andreas Stüve und Leitender Oberstaatsanwalt Falk Schnabel erläutern die Vereinbarung:
„Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften werden eingreifen, wenn in einem Verfahren besonderen Umfangs aus dem Bereich der Organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität zusätzlich einer oder mehrere der nachfolgenden Indikatoren gegeben sind:
- bestehende oder aufgrund der Gesamtumstände des Verfahrens zu erwartende Zuständigkeiten mehrerer Staatsanwaltschaften innerhalb und ggfs. auch außerhalb Nordrhein-Westfalens aufgrund vorwiegend überregionaler Tatbegehungen bzw. einer überwiegend überregionalen OK-Struktur,
- eine einzelne Tat oder mehrere Taten innerhalb eines Bezirks einer Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen zeichnen sich aufgrund ihrer Schwere einzeln oder in ihrer Gesamtheit oder wegen der hinter der Tat bzw. Taten stehenden OK-Struktur besonders aus,
- es sind im Laufe der Ermittlungen besonders umfassende und komplexe Finanzermittlungen und vorläufige Maßnahmen der Vermögensabschöpfung zu erwarten.
Die ZeOS NRW ist als landesweite Zentralstelle zuständig, wenn die polizeilichen Ermittlungen durch das BKA oder das LKA Nordrhein-Westfalen geführt werden und sich mit der Bitte um Verfahrensführung an die ZeOS NRW wenden. Außerdem bearbeitet die ZeOS NRW die Verfahren, die die Task Force zur Bekämpfung der Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus im LKA Nordrhein-Westfalen generiert.
Das können mafiöse Strukturen sein, Drogenbanden, Automatensprenger, aber auch die Wirtschaftskriminellen mit den weißen Kragen und den großen Schadenssummen.“
Minister Biesenbach:
„Organisierte Kriminalität ist oft ‚stille‘ Kriminalität. Den Tätern geht es vor allem darum, unbeobachtet ihre kriminellen Gewinne einzustreichen, das ist ihre Triebfeder. Hier hat uns der Gesetzgeber 2017 mit den Reformen des Rechts zur Vermögensabschöpfung in die Lage versetzt, den verdächtigen Vermögensflüssen zu folgen. Diese Chance müssen wir jetzt ergreifen! Mit wirtschaftsrechtlichem und OK-spezifischem Fachwissen wollen wir den Grundsatz „Follow the money“ umsetzen, inkriminierte Gelder aufspüren und den Tätern wegnehmen. Nur so treffen wir ihren Nerv.“