Minister Biesenbach begrüßte das Online-Projekt „Leichte Sprache“
In der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen hat Minister der Justiz Peter Biesenbach Web-Inhalte in „Leichter Sprache“ für die Amts- und Landgerichte in Nordrhein-Westfalen freigeschaltet, indem er vor Ort symbolisch einen roten Buzzer-Knopf drückte.
In der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen hat am Freitag (5. Juli) Minister der Justiz Peter Biesenbach Web-Inhalte in „Leichter Sprache“ für die Amts- und Landgerichte in Nordrhein-Westfalen freigeschaltet, indem er vor Ort symbolisch einen roten Buzzer-Knopf drückte.
Ab sofort sind damit die Internetauftritte aller Amts- und Landgerichte für Menschen mit einer Lese- oder Lernschwäche verständlich gemacht. Von „B“ wie Beratungshilfe bis „Z“ wie Zwangsvollstreckung liegen nun leicht verständliche Texte und Grafiken vor. Hier finden Sie ein Beispiel: www.ag-dortmund.nrw.de
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Auch hier geht die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen als Vorreiter voran. Ein solches Angebot ist bundesweit einzigartig und ein gutes Beispiel, dass die Justiz auch die „Einfache Sprache“ kann.“
Das Projekt „Leichte Sprache“ wurde in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen und der Lebenshilfe Oberhausen durchgeführt.
Studierende der Fachhochschule haben in enger Zusammenarbeit mit der Direktorin des Amtsgerichts Leverkusen grundlegende Informationen für Menschen mit Leseschwierigkeiten erstellt. Begriffe wie „Justiz“ oder „Gericht“ beispielsweise wurden im Projekt in Leichte Sprache übersetzt und der Justiz Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sieht ausdrücklich die Verwendung und den Einsatz Leichter Sprache vor. Die Leichte Sprache soll die Teilhabe am öffentlichen Leben für Personen mit einer Lese-/Lernschwäche sicherstellen.