Laumann: „Patientinnen und Patienten sollen Investitionen spüren“

Sonderinvestitionsprogramm der Landesregierung stellt zusätzlich 1 Milliarde für Krankenhäuser und Pflegeschulen zur Verfügung

14. August 2020
phb Krankenschwester, Altenpflegerin

Die Landesregierung stellt den Krankenhäusern und Pflegeschulen des Landes im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramms zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Davon entfallen 750 Millionen Euro auf Krankenhäuser und 250 Millionen Euro auf Pflegeschulen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung stellt den Krankenhäusern und Pflegeschulen des Landes im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramms zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Davon entfallen 750 Millionen Euro auf Krankenhäuser und 250 Millionen Euro auf Pflegeschulen.
 
„Die Landesregierung setzt damit in Corona-Zeiten ihren Kurs, den jahrelangen Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen, konsequent fort“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
 
So wurden seit Beginn der Legislaturperiode nicht nur die Pauschalfördermittel um 250 Millionen Euro auf 625 Millionen erhöht, sondern auch dauerhaft die Möglichkeit zur Einzelförderung von Investitionen eingeführt. Hier konnte die Landesregierung die Krankenhäuser von 2018 bis 2020 mit knapp 200 Millionen Euro gezielt fördern. Ferner stehen für die Jahre 2019-2022 Mittel aus dem Bundesstrukturfonds in Höhe von 840 Millionen Euro zur Verfügung, die das Land kofinanziert. Auch wurden zusätzlich rund 100 Millionen Euro im Rahmen einer Soforthilfe zur Aufstockung von Langzeitbeatmungsgeräten bereitgestellt.
 
Laumann: „Das Geld soll im Krankenhausbereich in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fließen. Wir wollen, dass die Patientinnen und Patienten die Investitionen spüren.“ Zu den förderbaren Projekten zählen u.a. energetische Sanierungen, Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes, bauliche Umgestaltungen wie bspw. Patienten- und Badezimmer sowie Investitionen in die IT-Infrastruktur.
 
Gefördert werden können alle Krankenhausträger, deren Krankenhäuser zum Zeitpunkt der Förderung im Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind und im Jahr 2020 einen Anspruch auf Pauschalförderung haben. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.
 
 

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de