Laumann: Jeder sollte sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen

16. Januar 2020
Organspendeausweis

Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung eine Änderung des Transplantationsgesetzes und damit die Einführung von Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung eine Änderung des Transplantationsgesetzes und damit die Einführung von Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wertet diese Entscheidung als Fortschritt: „Ich persönlich hätte – da habe ich auch keinen Hehl daraus gemacht – für die Widerspruchslösung gestimmt. Aber ich bin froh, dass wir nun Klarheit haben und wichtige Schritte gehen, um die Willensbildung und eine Dokumentation der Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu fördern. Alle wissen: Die Anzahl von Organspenderinnen und Organspendern reicht bei weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Daher ist es nicht zu viel verlangt, dass sich die Menschen mit einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende auseinandersetzen. Wer in eine Organspende einwilligt, spendet Leben. Ohne eine erklärte und dokumentierte Einwilligung ist das jedoch nicht möglich.“
 
Laumann appelliert daher an die Verantwortung jedes Einzelnen: „Jeder hat es selbst in der Hand und sollte eine Entscheidung frühzeitig treffen und dokumentieren. Bei der Entscheidung selbst gibt es kein richtig oder falsch. Niemand darf hier von der Gesellschaft stigmatisiert werden – egal ob er sich für oder gegen eine Organspende entscheidet. Aber es ist wichtig, überhaupt eine Entscheidung zu treffen. Das bedeutet im Übrigen für die Angehörigen von möglichen Organspendern in einer schwierigen emotionalen Situation auch eine tiefgreifende Entlastung.“
 
Laumann verweist zudem auf die zentrale Rolle, die die Krankenhäuser bei der Identifizierung möglicher Organspender hätten. „Das muss systematisch geschehen, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Der Bundestag hat jedoch bereits im vergangenen Jahr die Rahmenbedingungen hierfür geändert: Zum Beispiel wurde die Stellung der Transplantationsbeauftragten deutlich gestärkt und die Krankenhäuser erhalten bessere Vergütungen. Ich selber habe in Nordrhein-Westfalen bereits alle 19 Kliniken mit neurochirurgischen Abteilungen und die Universitätskliniken besucht. Dabei habe ich in den Gesprächen für eine bessere Identifizierung von möglichen Spendern geworben und den Eindruck gewonnen, dass die Krankenhäuser um aktive Lösungen sehr bemüht sind“, sagt Laumann.
 
Zum Hintergrund:
Seit Juni 2019 hatten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag losgelöst von ihrer Fraktionszugehörigkeit tiefgreifend über ethische Fragen und persönliche Rechte bei einer Willensbildung und der Dokumentation der Entscheidung für oder gegen eine Organspende beraten. Die heute beschlossenen Maßnahmen beinhalten beispielsweise eine regelmäßige Beratung durch die Hausärzte und eine vermehrte Ansprache in kommunalen Stellen. Damit sollen zukünftig mehr Menschen bei der Frage unterstützt werden, ob sie zu einer Organspende bereit sind oder nicht. Neben der Dokumentation im Organspendeausweis wird zudem auch ein Register zur Erfassung entsprechender Erklärungen eingerichtet.
 
Die Zahlen zur Organspende sind seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Demgegenüber nimmt die Anzahl von Menschen zu, bei denen eine Organtransplantation die letzte Therapiemöglichkeit bedeutet und die auf der Warteliste stehen. Erst am letzten Dienstag hatte die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) die aktuellen Zahlen für das Jahr 2019 veröffentlicht. Bundesweit war ein Rückgang von 955 auf 932 Organspender zu verzeichnen. Für Nordrhein-Westfalen gab es einen leichten Anstieg von 163 auf 179.
 

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