Landesregierung will ehrenamtlich Tätige, Familien und Unternehmen entlasten

Die Minister Lienenkämper und Pinkwart brachten heute zwei Reforminitiativen in den Bundesrat ein / Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, Gesetze zu erarbeiten

6. Juli 2018
Default Press-Release Image

Zwei Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und zur Entlastung von Unternehmen hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am heutigen Freitagvormittag in den Bundesrat eingebracht.

Finanzen
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Zwei Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und zur Entlastung von Unternehmen hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am heutigen Freitagvormittag in den Bundesrat eingebracht. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, forderte mit der Initiative für die Mitte der Gesellschaft die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das ehrenamtlich tätige Menschen, Familien und Menschen mit Behinderungen finanziell entlastet. Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart will Unternehmen stärker fördern, Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver gestalten und Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize unterstützen.
 
„Es ist wichtig, vor allem diejenigen zu wertschätzen, die sich in der Mitte der Gesellschaft besonders für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens einsetzen“, kommentierte Minister Lienenkämper seine Initiative. „Wenn etwa Väter und Mütter beide berufstätig sind, müssen sie große finanzielle Aufwendungen schultern, um ihr Kind oder ihre Kinder in dieser Zeit betreuen zu lassen. Genau für diese Menschen wollen wir etwas tun – steuerliche Entlastungen sind hier eine gute Lösung und helfen Familien ganz unmittelbar.“ Wenn Kinderbetreuungskosten in größerem Maße als bislang steuerlich geltend gemacht werden könnten, helfe das auch Eltern mit behinderten Kindern, leichter qualifiziertes Betreuungspersonal für den Nachwuchs zu finden.
 
Minister Pinkwart sagte: „Wir wollen die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen entfesseln und haben bereits 39 Maßnahmen auf den Weg gebracht, um unnötige Vorschriften zu vereinfachen oder zu streichen und Bürgern wie Unternehmen Freiräume zu eröffnen. Neben die Entfesselung soll nun die Entlastung treten: Dazu haben wir ein Paket mit Steuererleichterungen und verbesserten Abschreibungen mit einer Entlastungswirkung von annähernd zwei Milliarden Euro geschnürt. So schaffen wir Anreize für forschende Mittelständler, unterstützen die Gründerszene bei der Gewinnung von hochqualifizierten Mitarbeitern und erleichtern durch großzügigere Sofortabschreibungen Investitionen in neue IT-Ausrüstungen. Die Digitalisierung führt auch dazu, dass sich internationale Internethändler der Umsatzsteuer entziehen. Diesen Verzerrungen zulasten der Konkurrenten müssen wir entgegenwirken und treten daher für eine wirksame Besteuerung der Plattformen ein.“
 
Insgesamt geht es bei der Initiative für die Mitte der Gesellschaft um Entlastungen in Höhe von 800 Millionen Euro pro Jahr. Einige der Maßnahmen sind:

  • Durch die Anhebung des Höchstbetrages der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten von 4.000 Euro auf 6.000 Euro wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt.
  • Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Die Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro trägt diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung.
  • Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro fördert die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld.
  • Die Pauschalbeträge für Menschen mit einer Behinderung sollen um 30 Prozent angehoben werden. Diese Pauschbeträge ersparen den Steuerpflichtigen den mühsamen Nachweis von tatsächlichen, unmittelbar mit der Behinderung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen.
  • Durch die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro können Kosten – insbesondere Fahrtkosten – im Zusammenhang mit der Tätigkeit besser als bisher steuerfrei erstattet werden. 
Die wichtigsten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen von annähernd zwei Milliarden Euro im Überblick:
  • Unterstützung von Start-up Unternehmen: Die steuerliche Freigrenze für Mitarbeiterbeteiligungen soll von derzeit 360 Euro auf 5.000 Euro jährlich angehoben werden. Das macht Start-ups als Arbeitgeber attraktiver.
  • Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Die Landesregierung fordert eine steuerliche Gutschrift für Unternehmen auf ihre forschungs- und entwicklungsrelevanten Personalkosten in Höhe von zehn Prozent. Durch eine Verrechnung mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer können Start-ups unkompliziert und schnell ihre Liquidität verbessern.
  • Höhere Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Auch bei den Sofortabschreibungen sollen Unternehmen entlastet werden: Die Landesregierung möchte die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro anheben. Einfache Sofortabschreibungen würden besonders den Mittelstand entlasten, zum Beispiel bei der schnellen Erneuerung der IT-Ausstattung.
  • Wirksame Besteuerung des Internethandels: Über Internet-Plattformen können im Ausland ansässige Internethändler, ihre Waren auf dem deutschen Markt über Dienstleister vertreiben. Die Besteuerung dieser Umsätze stößt auf enorme Schwierigkeiten. Deshalb sollen die Betreiber der Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden.

Kontakt

Pressekontakt

Finanzen

Telefon: 0211 4972-2784
E-Mail: presse [at] fm.nrw.de

Bürgeranfragen

Finanzen

Telefon: 0211 4972-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-204
E-Mail: presse [at] mwide.nrw.de

Bürgeranfragen

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de