Landesregierung schafft Kompetenzstelle für nachhaltige und faire Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

14. Februar 2013
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Mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Stiftung Umwelt und Entwicklung (SUE) stärkt Nordrhein-Westfalen die „Faire Beschaffung“ von Gütern und Dienstleistungen. Mit der Kooperationsvereinbarung wird für die Dauer von fünf Jahren ein Projektbüro eingerichtet, das die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand dabei unterstützen soll, vermehrt fair und nachhaltig produzierte Produkte und Dienstleistungen anzuschaffen.

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Stiftung Umwelt und Entwicklung (SUE) stärkt Nordrhein-Westfalen die „Faire Beschaffung“ von Gütern und Dienstleistungen. Mit der Kooperationsvereinbarung wird für die Dauer von fünf Jahren ein Projektbüro eingerichtet, das die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand dabei unterstützen soll, vermehrt fair und nachhaltig produzierte Produkte und Dienstleistungen anzuschaffen. In NRW geben das Land, Städte, Gemeinden und Landschaftsverbände insgesamt pro Jahr rund 50 Milliarden Euro für Waren und Dienstleistungen aus. Das Projektbüro soll dazu beitragen, diese „Nachfragemacht“ zur Förderung des fairen und nachhaltigen Handels zu mobilisieren.

Die jährlichen Kosten der Kompetenzstelle von rund 300.000 Euro trägt zu zwei Dritteln die Landesregierung und zu einem Drittel die Stiftung Umwelt und Entwicklung. Für die Leitung hat Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren die ehemalige Bundestagsabgeordnete Dr. Lale Akgün gewonnen, die bisher in der Staatskanzlei den Bereich Internationale Angelegenheiten und Eine-Welt-Politik leitet.

Ministerin Schwall-Düren: „Das Land Nordrhein-Westfalen ist dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich das Anliegen, dass Güter und Dienstleistungen, die von öffentlichen Verwaltungen des Landes und ihnen angeschlossenen oder nachgeordneten Institutionen in Auftrag gegeben oder beschafft werden, unter fairen und gerechten Bedingungen erzeugt, weiterverarbeitet und gehandelt werden. Die öffentliche Verwaltung und öffentliche Institutionen stellen im Wirtschaftsgeschehen eine große Nachfragemacht dar. Entsprechend groß sind ihre Potenziale zur Förderung entsprechender Mindeststandards bei ihren Wirtschaftspartnern.“

Das am 1. Mai 2012 in Kraft getretene Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes (TVgG) verbessert die rechtlichen und politischen Voraussetzungen zur Etablierung höherer geeigneter Standards bei Beschaffungsprozessen in Nordrhein-Westfalen. Ministerin Schwall-Düren: „Mit dem Tariftreuegesetz haben wir eine gute Basis geschaffen. Nun müssen die Voraussetzungen von den Beteiligten auch genutzt werden. Dabei soll sie die Kompetenzstelle unterstützen.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

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