Landesregierung beschließt Stellungnahme an die Bundesregierung zur Neuordnung des Strommarktes

Minister Duin: Versorgungssicherheit ist aus Sicht des Energie- und Industrielandes NRW von herausragender Bedeutung

24. Februar 2015

Die Gestaltung der Energiewende ist für die nordrhein-westfälische Landesregierung ein zentrales Projekt. Daher hat das Kabinett in seiner Sitzung eine Stellungnahme des Landes an die Bundesregierung zur Neuordnung des Strommarktes beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu im Oktober 2014 das Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vorgestellt, das mit den Bundestagsfraktionen, den Ländern und den gesellschaftlichen Gruppen diskutiert wird.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Die Gestaltung der Energiewende ist für die nordrhein-westfälische Landesregierung ein zentrales Projekt. Daher hat das Kabinett in seiner Sitzung eine Stellungnahme des Landes an die Bundesregierung zur Neuordnung des Strommarktes beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu im Oktober 2014 das Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vorgestellt, das mit den Bundestagsfraktionen, den Ländern und den gesellschaftlichen Gruppen diskutiert wird.
 
Minister Duin: „Die Versorgungssicherheit ist aus Sicht von Nordrhein-Westfalen als führendem Energie- und Industrieland von herausragender Bedeutung. Deshalb blicken wir sehr aufmerksam auf einige der äußerst optimistischen Annahmen, auf denen die Vorschläge des BMWi zum Umbau des Strommarkts beruhen, und haben dazu kritische Fragen gestellt. Eines ist klar: Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir das energiepolitische Zieldreieck einer gleichermaßen sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Stromversorgung weiterverfolgen.“
 
Die Landesregierung hat zu ihrer Meinungsbildung auch einen intensiven Dialog mit Wirtschaft und Verbänden (Stadtwerken, energieintensive Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Erneuerbare-Energien-Branche) geführt. Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien sind besonders der Fortbestand und Ausbau der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Erhalt der Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität auf dem heutigen hohen Niveau Standortvorteile, die bei den weiteren Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung eines sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Strommarktes von besonderer Bedeutung sind.
 

Zur Grundposition der Landesregierung im Einzelnen:

1. Versorgungssicherheit durch Versorgungssicherheitsreserve erhalten:

  • Auch nach der Liberalisierung der europäischen Strommärkte bleibt die Versorgungssicherheit ein Gut der nationalen öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Weiterentwicklung des heutigen Energy-Only-Marktes (EOM) allein reicht nicht aus, um das heutige hohe Niveau der Versorgungssicherheit und -qualität in Deutschland zu erhalten.
  • Versorgungssicherheit ist ein wichtiger Standortfaktor für einen großen Industriestandort wie Nordrhein-Westfalen. Sie ist maßgeblich für die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende insgesamt.
  • Zur Bereitstellung ausreichender Kapazitäten muss der weiterentwickelte EOM durch eine Versorgungssicherheitsreserve aus bestehenden und neuen Erzeugungsanlagen, Speichern oder Lastmanagement  abgesichert werden, die in Knappheitszeiten eingesetzt werden kann. Ein solcher Ansatz ermöglicht Lernprozesse auf dem Weg hin zu einem langfristigen Marktdesign und ist volkswirtschaftlich kosteneffizienter, als zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit in großem Umfang neue Kraftwerke zu errichten.

2. Netzausbau gewährleisten – Einheitliche Preiszone erhalten:

  • Die Umsetzung des von der Bundesregierung eingeschlagenen Weges zur Weiterentwicklung des Strommarktes hängt maßgeblich davon ab, dass der beschlossene Netzausbau planmäßig vorangetrieben wird. Ohne einen von allen Ländern aktiv unterstützten Netzausbau wird eine einheitliche deutsche Preiszone nicht zu halten sein.

3. Vertrauensschutz gewährleisten:

  • Mit dem neuen Strommarktdesign muss ein robuster Rahmen geschaffen werden, der zeitnah Planungs- und Investitionssicherheit für die (Energie-) Wirtschaft herstellt.
  • Wie beim EEG 2014 gilt es den Bestands- und Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen, wie z.B. in moderne hocheffiziente Kraftwerke, Nah- und Fernwärmenetze, zu erhalten.
  • Das neue Strommarktdesign darf nicht zu neuen Subventionstatbeständen führen, mit denen Investitionen angereizt werden, die nach Beseitigung der bestehenden Netzengpässe nicht mehr benötigt werden.

4. Transformation der Energieversorgung vorantreiben:

  • Das neue Strommarktdesign muss Flexibilisierungspotentiale, wie regelbare erneuerbare Energien (EE), Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Lastmanagement und Speicher, aktivieren und im Markt stärken.
  • Die Ziele der Energiewende, das neue Strommarktdesign und die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung bedingen sich gegenseitig und müssen kohärent gestaltet werden.
  • Das neue Strommarktdesign muss den Transformationsprozess hin zu einer Energieversorgung mit steigenden Anteilen schwankender erneuerbarer Energien aktiv gestalten. Bestehende Strukturen müssen sich diesem Prozess anpassen.
 

Zum weiteren Verfahren:

Die öffentliche Konsultation endet am 1. März 2015.
 
Unter Berücksichtigung der Konsultationsbeiträge zum Grünbuch will das BMWi einen Regelungsvorschlag erarbeiten, der die Eckpunkte für das zukünftige Strommarktdesign enthalten und in Form eines Weißbuchs im Mai 2015 veröffentlicht werden soll. Nach einer erneuten Konsultation soll auf dieser Basis ein Gesetzgebungsverfahren erarbeitet werden.
 
Pressekontakt: Matthias.Kietzmann@mweimh.nrw.de, Telefon 0211-61772-204

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